Wir haben Apple geklagt, weil das Unternehmen Konsumenten nicht ausreichend über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informiert hat. Damit verletzt Apple seine Informationspflicht, bestätigt jetzt ein Gerichtsurteil.
Wenn Sie als Kunde auf der Apple-Webseite eine Bestellung abschließen wollten, mussten Sie die AGB akzeptieren. Dazu erhielten Sie einen Link zu den AGB. Nicht erwähnt wurde, dass darin auch ein Hinweis auf Ihr Gewährleistungsrecht versteckt war. Wir vom Verein für Konsumenteninformation kritisierten daher, dass Apple seine Kunden bei Onlinekäufen vor dem Vertragsabschluss nicht deutlich genug über ihre Rechtsansprüche bei Reklamationen informiert hat. Deshalb klagten wir im Auftrag des Sozialministeriums die Apple Distribution International.
Apples Vorgehen gesetzwidrig
Jetzt gab uns das Oberlandesgericht (OLG) Wien Recht. Das OLG bestätigte in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil, dass Apple hier gesetzwidrig handelt. Das Unternehmen verletzt seine Informationspflichten. "Apple hat nicht ausreichend kommuniziert, dass es neben der Garantie auch ein gesetzlich zustehendes Gewährleistungsrecht gibt. Ein bloßer Verweis auf die AGB reicht nämlich nicht aus, damit Apple seine gesetzlich vorgesehenen Informationspflichten erfüllt", kritisiert Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.
Gewährleistung vs. Garantie
Eine gesetzlich vorgesehene Informationspflicht gibt es deshalb, weil Konsumenten der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht immer geläufig ist. Unternehmen müssen deshalb vor Abschluss eines Vertrages klar und verständlich darüber informieren, dass es die gesetzliche Gewährleistung gibt und welche Möglichkeiten eine zusätzlich gegebene Garantie beinhaltet.
Ihre Rechte als Konsument
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Zusage des Unternehmens, Ihnen als Konsument im Fall einer Reklamation entgegenzukommen. Zu welchen Bedingungen es diese Garantie gibt, legt das Unternehmen selbst fest. Es ist nicht verpflichtet, Ihnen überhaupt eine Garantie anzubieten. Ein Recht auf Gewährleistung haben Sie als Konsument dagegen in jedem Fall. Es sieht z.B. vor, dass der Händler einen Mangel bei einem neu gekauften Produkt innerhalb einer angemessenen Frist beheben oder das Produkt ersetzen muss.
Unternehmen dürfen diese Rechte nicht beschneiden und müssen sie Ihnen als Konsument klar kommunizieren. "Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch geltend machen", so Beate Gelbmann.
Unzulässige Klausel
Auch in einem weiteren Streitpunkt zwischen Apple und VKI gab uns das OLG Recht: Das Gericht beurteilte eine Klausel in den AGB als unzulässig. Darin sicherte sich Apple die Möglichkeit, mit dem Konsumenten vereinbarte Lieferzeiten einseitig zu ändern.
Das Urteil im Volltext finden Sie auf unserer Webseite VKI-Erfolg gegen Apple.
Mehr Informationen zum Thema Gewährleistung und Garantie lesen Sie in unseremGewährleistung und Garantie Extra - Recht und Gnade