Für den Check-in am Flughafen verrechnete Laudamotion 55 Euro – ohne die Kunden darauf hinzuweisen. Wir klagten erfolgreich und unterstützen Sie dabei, Ihr Geld zurückzubekommen.
Ein kostenloser Online-Check-in ist bei allen Tarifen von Laudamotion zwischen zwei Tagen und zwei Stunden vor Abflug möglich. Bei einigen Tarifen (z.B. dem Standard-Tarif) müssen Sie als Laudamotion-Kunde aber für den Check-in am Flughafen zahlen. Eine Gebührentabelle informiert in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über die Kosten. 55 Euro kostet der Check-in vor Ort – weit mehr, als man als Konsument bei einer Billigfluglinie erwartet.
Erfolgreiche VKI-Klage
Während der Buchung bekommen Kunden keinen Hinweis auf diese hohen Kosten für den Flughafen-Check-in. Sie müssen die Höhe der Gebühr selbstständig erfragen, indem sie die Tarifinformationen aktiv anklicken. Automatisch angezeigt oder eingeblendet wird diese Gebühr nie. Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagten deshalb die Laudamotion GmbH – und berichteten Laudamotion: unzulässige Check-in-Gebühr - 55 € für den Check-in am Flughafen sind zu viel darüber. Jetzt gab uns der Oberste Gerichtshof (OGH) Recht. In einem rechtskräftigen Urteil erklärte der OGH die Gebührenverrechnung der Fluglinie für unzulässig.
Versteckte Gebühren
Der OGH kritisiert, dass die Zusatzgebühr in den AGBs „versteckt“ sei und dadurch die Konsumenten überrasche. Auch wenn der Laudamotion-Kunde erkennt, dass er für den Check-in am Flughafen zahlen muss, ist der Preis für Tickets einer Billigfluglinie unüblich hoch. Andere Fluglinien verlangen dafür nichts oder wesentlich weniger. Außerdem ist es möglich, dass Kunden am fristgerechten Online-Check-in scheitern. Selbst wenn sie aus Gründen scheitern, für die Laudamotion verantwortlich ist, sind diese Kunden gezwungen, den teuren Flughafen-Check-in in Anspruch zu nehmen.
Was bedeutet das für betroffene Konsumenten?
Sie waren Laudamotion-Kunde und mussten die rechtswidrige Zusatzgebühr für den Flughafen-Check-in zahlen? Dann können Sie die Gebühr zurückverlangen. Wir vom VKI unterstützen Sie dabei. Auf unserer Webseite OGH: Unzulässige Gebühr für Flughafen-Check-in bei Laudamotion finden Sie das Urteil im Volltext und einen Musterbrief zur Rückforderung.
Klausel ungültig, wenn nachteilig und überraschend
Dr. Cornelia Kern, VKI-Juristin: "Enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen eine ungewöhnliche Bestimmung, die für den Vertragspartner nachteilig und überraschend ist, ist diese Klausel ungültig. In einem solchen Fall gilt der Vertrag ohne diese Klausel weiter. Die Kunden, bei denen der Buchungsprozess wie im Urteil beschrieben stattgefunden hat, können daher die gezahlten 55 Euro von Laudamotion zurückverlangen."
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