Der Oberste Gerichtshof hat unserer Klage gegen die Mediengruppe Österreich stattgegeben. Abonnentinnen und Abonnenten der Zeitung "Österreich" erhielten unaufgefordert Zeitschriften des Verlags im Testabo zugeschickt. Damit war auch eine Kostenerhöhung verbunden.
Wer das Abo bzw. den höheren Abopreis nicht wollte, sollte die Magazine per Fax, E-Mail oder Anruf bei der Abo-Hotline abbestellen, schrieb der Verlag den Kunden.
Aggressive Geschäftspraktik
Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes ist der Tatbestand einer aggressive Geschäftspraktik gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllt. Die Tatsache, dass jemand die Zeitung abonniert, bedeutet nicht, dass er damit veranlasst, dass ihm zusätzlich noch Zeitschriften geschickt werden, so das Höchstgericht.
Schweigen ist keine Zustimmung
Ulrike Docekal: "Schweigen stellt keine Zustimmung dar" |
"Ein unverlangtes Zeitschriftenabo zu stornieren ist für viele Konsumenten ein Ärgernis und ein unnötiger Zeitaufwand“, sagt die Ulrike Docekal, UWG-Expertin beim VKI. "Die Rechtslage ist außerdem eindeutig, Schweigen stellt keine Zustimmung dar, auch wenn das viele glauben. Unternehmer rechnen aber offenbar damit, dass die Kunden sich ohnehin nicht gegen die Mehrkosten wehren“, erläutert die Juristin.
Unverlangte Waren behalten
Schon seit Längerem gilt in Österreich, dass unverlangte Waren behalten werden dürfen, außer es handelt sich klar um eine irrtümliche Zusendung. Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat aber zusätzlich klargestellt, dass unverlangte Warenzusendungen europaweit eine aggressive Geschäftspraktik darstellen, gegen die Unterlassung geltend gemacht werden kann. - Das Urteil des Obersten Gerichtshofes ist rechtskräftig.
Hier die Vorgeschichte:
VKI-Klage: Mediengruppe Österreich - Aufdrängen und abkassieren und
Zeitung "Österreich": Aggressive Werbung - VKI-Erfolg gegen Abo-Falle
Lesen Sie darüber hinaus rechts auch andere KONSUMENT-Berichte über "Österreich".