Werbung an Schulen ist nicht grundsätzlich verboten, doch Firmen schießen dabei immer wieder übers Ziel hinaus. Der VKI geht bereits seit Jahren gegen aggressive Kinderwerbung und unerlaubte Werbung an Schulen vor. Machen Sie mit: Wir sammeln neue Fälle.
Besonderes Vertrauensverhältnis
Werbung, die sich an Kinder beziehungsweise Minderjährige bis 14 Jahre richtet, ist gesetzlich nur in engem Rahmen zulässig. So dürfen Kinder etwa nicht direkt zum Kauf von Produkten aufgefordert werden. Der VKI hat in Österreich die Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von aggressiver Kinderwerbung inne und engagiert sich seit Jahren.
VKI klagt Firmen
Mehrfach wurden Firmen aufgrund der Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geklagt. Besondere Sensibilität ist in Schulen geboten. Das ergibt sich aus dem pädagogischen Auftrag der Schulen, aber auch daraus, dass zwischen Lehrern und Schülern ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Wird im Klassenzimmer für ein Produkt geworben, kann dies von Eltern und Schülern auch als Qualitätskriterium und Kaufempfehlung für das Produkt aufgefasst werden.
Viel Werbung für wenig Geld
Dennoch wird in vielen Schulen sorglos mit Werbung umgegangen. Das zeigen Beschwerden von Eltern und Lehrern, die in den vergangenen Jahren zunehmend beim VKI eingingen. Aus den uns zugespielten Vertragsdetails wird deutlich, dass Schuldirektoren Firmen für einen sehr geringen Gegenwert weitgehende Befugnisse einräumen, vom Werbeauftritt im Schulhaus bis hin zur Einflussnahme in die Unterrichtsgestaltung.
Raiffeisen: 10 Referate pro Schuljahr
Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien verpflichtete eine Schule dabei unter anderem dazu, bei Schulveranstaltungen Werbemittel zu platzieren und pro Schuljahr zehn Referate zu ermöglichen, in denen das Unternehmen über bankspezifische Themen und spezielle Raiffeisen-Angebote informiert.
So sieht unser Cartoonist das Thema: Werbung an Schulen - Immer und überall