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Falkner Erdbeeren - Aus Deutschland statt aus Österreich

  Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Erdbeeren aus Deutschland mit dem rot-weiß-roten Austria-Zeichen auf der Verpackung.

Falkner Erdbeeren: Auf der Packung prangt ein rot-weiß-rotes A für Austria. Bild: K. Schreiner/VKI
Falkner Erdbeeren: Auf der Packung prangt ein rot-weiß-rotes A für Austria. Bild: K. Schreiner/VKI

Falkner Erdbeeren: Auf der Packung prangt ein rot-weiß-rotes A für Austria. Bild: K. Schreiner/VKI

Falkner Erdbeeren: Die Verpackungsaufschrift informiert: "Ursprung Deutschland". Wie kann das sein? Bild: K. Schreiner/VKI
Falkner Erdbeeren: Die Verpackungsaufschrift informiert: "Ursprung Deutschland". Wie kann das sein, wo doch mit dem A für Österreich geworben wird? Bild: K. Schreiner/VKI

Falkner Erdbeeren: Die Verpackungsaufschrift informiert: "Ursprung Deutschland". Wie kann das sein, wo doch mit dem A für Österreich geworben wird? Bild: K. Schreiner/VKI

Firma Falkner verwendet rot-weiß-rotes A künftig nicht

Das steht drauf: Falkner Erdbeeren

Gekauft bei: Zielpunkt

Das ist das Problem

Eine Packung Erdbeeren von Falkner. Wirft man nur einen flüchtigen Blick auf das Etikett, fällt vor allem das rot-weiß-rote A für Austria auf. Nimmt man sich die Zeit, die Verpackungsaufschrift zu lesen, findet man den Hinweis „Ursprung Deutschland“.

„Wie kann das denn sein?“, wollte eine Leserin von uns wissen. „Weshalb wird hier mit Österreich geworben, obwohl die Erdbeeren nicht aus Österreich stammen?“ Das auf der Verpackung abgebildete A ist das Austria-Zeichen der Wirtschaftskammer Österreich. Dieses Zeichens dürfen Unternehmen auf Informationsmaterialien wie z.B. auf Drucksorten oder im Internet, nicht aber auf Produktverpackungen abbilden. Bei der Wirtschaftskammer Österreich ist eine Datenbank eingerichtet, in der diejenigen Unternehmen eingetragen sind, denen die Verwendung erlaubt ist.

Verwechslung der Gütezeichen?

Vermutlich wurde bei der Gestaltung des Etiketts das Austria-Zeichen der Wirtschaftskammer mit dem Austria-Gütezeichen für Produkte oder Dienstleistungen österreichischen Ursprungs (Vergabe: Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität) verwechselt. Dieses runde Siegel mit schwarzer Aufschrift auf goldfarbenem Hintergrund hat in der Mitte ebenfalls ein rot-weiß-rotes A. Doch auch dieses Zeichen dürfte auf der Verpackung der Falkner-Erdbeeren nicht abgebildet sein. Denn bei landwirtschaftlichen Produkten bzw. Lebensmitteln, die dieses Zeichen tragen, haben alle Bearbeitungs- und Verarbeitungsschritte in Österreich zu erfolgen. Die wertbestimmenden landwirtschaftlichen Rohstoffe müssen (von wenigen Ausnahmen abgesehen) ebenfalls aus Österreich stammen. Und das ist bei Erdbeeren aus Deutschland sicher nicht der Fall.

Antwort vom Rechtsanwalt

Wir fragten beim Vertreiber der Erdbeeren, Firma Markus Falkner aus Zirl/Tirol, nach. Dort ließ man unsere Frage, warum Erdbeeren aus Deutschland mit einem rot-weiß-roten A auf der Verpackung verkauft werden, gleich vom Rechtsanwalt beantworten. Wir übermittelten das harsche Schreiben der österreichischen Wirtschaftskammer, welche die Firma Falkner höflich, aber bestimmt, über die Nutzungsbestimmungen des Austria A-Zeichens aufklärte. Hr. Falkner versprach daraufhin, sich in Hinkunft an die geltenden Richtlinien zu halten und dieses Zeichen nicht mehr zu verwenden.

Reaktion der Firma Falkner

Was der Rechtsanwalt der Firma Falkner dazu sagt, dass auf der Verpackung der Erdbeeren aus Deutschland das rot-weiß-rote A abgebildet ist.

„Richtig ist, dass auf der Verpackung das rot-weiß-rote A für Österreich abgedruckt ist. Allerdings ist ganz klar und deutlich ersichtlich, dass das Ursprungsland der Erdbeeren mit Deutschland ausgewiesen ist. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang anzumerken, dass das rot-weiß-rote A dann auf der Verpackung abgedruckt werden darf, wenn mindestens 50 % der Wertschöpfung dieses Produktes in Österreich erfolgt. Aufgrund des Umstandes, dass sowohl die Verpackung im Unternehmen meines Mandanten als auch die Zulieferung über das Unternehmen meines Mandanten erfolgt, ist evident, dass zumindest 50 % der Wertschöpfung in Österreich erbracht wird. Sohin kann meinem Mandanten kein Fehlverhalten angelastet werden.

Aufgrund dieses Vorbringens – so insbesondere, dass mein Mandant entsprechenden den gesetzlichen Bestimmungen seine Ware verbringt – spricht sich mein Mandant ausdrücklich gegen eine Veröffentlichung auf Ihrer Homepage aus.“

Opperer-Schartner Rechtsanwälte GmbH
17.7.2013

Wir meinen: Ob Austria-Zeichen der Wirtschaftskammer Österreich oder Austria-Gütezeichen der Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität – keines von beiden hat auf Erdbeeren aus Deutschland etwas verloren.

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