NÖM Balance Jogurt
Geballte Ladung
Functional food – Lebensmittel mit gesundheitlichem Zusatznutzen – ist der große Renner. Mit besonders blumigen Versprechungen wartet die Jogurt-Linie NÖM Balance auf. Dafür müssen für 100 Gramm eines solchen Jogurts gleich 5,68 Schilling herausgerückt werden. Vier Sorten sind erhältlich: „Anti-Stress“, „für Schönheitsbewusste“, „für Leistungsbewusste“ und „für Verdauungsbewusste“. Es handelt sich um fettarme (1 Prozent) probiotische Jogurts mit verschiedenen Frucht- und Kräuterzusätzen wie Tamarinde und Rotklee. Für die Beschreibung der Wirkstoffe reicht der Platz auf der Verpackung kaum aus. Darunter befinden sich neben Allgemeinplätzen eindeutig gesundheitsbezogene Angaben, die vom Sozialministerium ausdrücklich zugelassen werden müssen. Die Zulassung wurde erst vor kurzem erteilt, NÖM Balance ist jedoch schon seit über einem Jahr auf dem Markt.
Wer hätte denn etwas gegen Inhaltstoffe einzuwenden, die uns beispielsweise „vor möglichen Folgen der Überlastung in unserer Leistungsgesellschaft schützen“? Der Jammer ist, dass NÖM jeden Beweis für Behauptungen wie „wohl tuende Wirkung auf das Nervenkostüm“ oder „kräftigende Wirkung auf die Haare“ schuldig bleibt. Die Informationsfreudigkeit des Hauses NÖM ist fast schon kabarettreif: Die Frage nach den enthaltenen Mengen der funktionellen Zutaten oder Wirkstoffe wurde mit dem Hinweis auf die geheime Rezeptur verweigert. Für allgemeine Informationen wurden wir an das Institut für Sozialmedizin verwiesen. Dieses wiederum empfahl uns die betreuende Werbeagentur als Auskunftsstelle. Dort ließ man uns wissen, man werde sich mit dem Auftraggeber NÖM in Verbindung setzen – der Kreis schließt sich.
Wir meinen: Wer gesundheitsbezogene Aussagen in so geballter Form präsentiert, sollte dies nicht nur in geheimen Studien belegen, die notwendigen Informationen sollten einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich sein. Und allgemeine Studien über Wirkstoffe reichen nicht aus, es muss direkt am Produkt erprobt worden sein, ob es die ausgelobten Wirkungen erbringen kann. Und natürlich sollten nur Produkte mit zulässigen Gesundheitsangaben auf den Markt gebracht werden.