48 Prozent der Bevölkerung sehen sogenannte „Superfoods“ als Bestandteil einer gesundheitsbewussten Ernährung. Das zeigt eine repräsentative Befragung des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
Der Begriff „Superfood“ ist rechtlich nicht geregelt. Als Superfoods werden jedoch häufig Lebensmittel bezeichnet, deren Inhaltstoffe als besonders vorteilhaft für die Gesundheit gelten. Diese Produkte sind allerdings oft nicht hinreichend untersucht, um sie gesundheitlich bewerten zu können.
Alternativen
Das BfR verweist auf Alternativen: Beispielsweise stellen schwarze Johannisbeeren aufgrund ihres hohen Vitamin-C-Gehalts eine Alternative zu Gojibeeren dar, und Leinsamen weisen mit ihrem hohen Gehalt an Proteinen und Omega-3-Fettsäuren Ähnlichkeiten mit dem Nährstoffprofil von Chiasamen auf.