Bestätigung über Gerätetausch
Das im One-Shop gekaufte Handy war defekt und wurde problemlos ausgetauscht. Allerdings erhielt der Kunde keinerlei Nachweis über den Gerätetausch. Als das Handy schadhaft wurde, konnte mangels Beleg keine Gewährleistung geltend gemacht werden. Auf unsere Intervention hin erhielt der Konsument schließlich die Bestätigung über den Gerätetausch.