Habe ich auch beim Onlinekauf ein Rücktrittsrecht? Welche Downloads sind legal? Kann ich in einem Forum vor einer unseriösen Firma warnen? Darf ich meinen Chef auf Facebook kritisieren? Wir geben Antwort auf häufige Fragen und stellen Ihnen damit ein neues KONSUMENT-Buch vor.
Rücktrittsrecht
Ich habe mir online eine Digitalkamera bestellt und soeben zum Geburtstag eine geschenkt bekommen. Kann ich den Kauf noch rückgängig machen?
Ja. Bei sogenannten Fernabsatzgeschäften (und dazu zählt auch der Kauf in einem Onlineshop) haben Sie ein grundsätzliches Rücktrittsrecht. Sie können innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware (der Samstag zählt nicht als Werktag!) Ihren Rücktritt erklären und müssen diesen nicht einmal begründen. Wenn Sie darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wurden, verlängert sich die Rücktrittsfrist sogar auf drei Monate. Den Rücktritt erklären Sie am besten mit eingeschriebenem Brief oder per Fax. Es zählt der Tag des Absendens.
Gilt das Rücktrittsrecht auch, wenn ich bei einem Onlinekauf die Zustellart „Abholung im Geschäft“ gewählt habe?
Ja. Denn das gesetzliche Rücktrittsrecht stellt darauf ab, dass Sie vor Vertragsabschluss keine Möglichkeit hatten, die Ware zu begutachten.
Ich habe im Internet Konzertkarten bestellt. Jetzt kann ich zu diesem Termin nicht. Kann ich die Karten zurückgeben?
Nein. Freizeitdienstleistungen sind vom Rücktrittsrecht bei Fernabsatz ausgenommen. Zu diesen Ausnahmen zählen u.a. Lebensmittelbestellungen, Hotel- oder Flugbuchungen, Waren, die nach besonderen Wünschen des Kunden angefertigt wurden (z.B. Maßanzüge) und Wett- oder Lotterie-Dienstleistungen. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es auch bei Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Software, sofern die Ware bereits entsiegelt wurde.
Versandkosten
Wer trägt die Kosten für die Rücksendung nach einem solchen Rücktritt?
Wer die Kosten der Rücksendung trägt, ist Vereinbarungssache. Es kann also z.B. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, dass der Konsument mit den Kosten der Rücksendung belastet wird. Davon zu unterscheiden sind die Lieferkosten. Bei Retournierung der Ware hat Ihnen der Händler den Kaufpreis jedenfalls inklusive der angefallenen Lieferkosten zurückzuzahlen. Wenn die Ware über das bloße Ausprobieren hinaus benutzt wurde, ist der Händler berechtigt, bei der Rückerstattung den Kaufpreis im Ausmaß der Nutzung zu reduzieren.
Nicht geliefert
Ich habe bei einem Onlinehändler ein TV-Gerät bestellt. Jetzt sind schon fünf Wochen vergangen und ich werde bloß vertröstet. Was kann ich tun?
Hat der Händler die vereinbarte Lieferfrist überzogen, können Sie ihm schriftlich eine Nachfrist setzen und diese gleich mit einer Rücktrittserklärung verbinden, falls er innerhalb dieser Frist wieder nicht liefert. Wurde beim Kauf keine Lieferfrist vereinbart, muss Ihre Bestellung in spätestens 30 Tagen erledigt werden. Eine etwaige Vorauszahlung ist Ihnen jedenfalls zurückzuerstatten, in bestimmten Fällen steht Ihnen auch Schadenersatz zu.
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