Selten habe ich so viel Feedback erhalten wie auf dieses Öko.Logisch. Einige Fragen, die Leser:innen an mich herangetragen haben, sollen hier nun möglichst kompakt beantwortet werden.
Wer noch tiefer in die Materie eintauchen möchte, kann dies - wie bereits erwähnt - in diesem Übersichtsartikel zum Thema Balkonkraftwerke tun.
Was kostet ein Modul?
Steckerfertige Mini-Solaranlagen gibt es derzeit ab ca. 400 Euro pro Panel (inkl. Wechselrichter), so meine schnelle Internetrecherche. Die Preise variieren je nach Anbieter, ich möchte keine Empfehlung aussprechen.
Gibt es eine Einspeisevergütung?
Wenn man mehr Strom erzeugt, als man verbraucht, gibt’s bei Mini-PV-Anlagen keine Einspeisevergütung. Der vom Balkonkraftwerk erzeugte Strom wird direkt von Verbrauchern im Haus genutzt. Die „Grundlast“ wären typischerweise: Kühlschrank, WLAN-Router, Stand-by-Geräte etc. Aber natürlich werden auch Staubsauger, Klimaanlage, Fernseher etc. bei Bedarf mit dem PV-Strom vom Balkon versorgt. Jeder Verbraucher schnappt sich den Strom, den er bekommen kann. Wird mehr Energie benötigt, wird das öffentliche Netz angezapft.
Mit welcher Stromausbeute ist zu rechnen?
Dies hängt in erster Linie von der individuellen Situation ab. Einflussfaktoren sind zum Beispiel Ausrichtung (des Balkons), Neigungswinkel des Moduls, eventuelle Verschattung, Verschmutzung, Standort in Österreich (Stichwort: Sonnenstunden pro Jahr). Mit meinem Balkonkraftwerk (720 Wattpeak, Südost-Ausrichtung, teilweise schattig) werde ich wohl bei ca. 400–450 Kilowattstunden Jahresproduktion liegen.
Funktioniert die Anlage auch im Fall eines Blackouts?
Nein, bei einem Stromausfall trennt sich das Balkonkraftwerk aus Sicherheitsgründen vollautomatisch vom Netz. Es gibt aber Anbieter am Markt, die Batteriespeichersysteme im Sortiment haben, die auch im sogenannten „Inselmodus“ betrieben werden können. Also auch bei einem Blackout Notstrom bereitstellen können.
Können Netzbetreiber die Inbetriebnahme untersagen?
Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Eine Meldung an den Netzbetreiber zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme ist ausreichend. Die meisten Netzbetreiber bieten dafür Onlineformulare an.
Können Vermieter:innen oder Eigentümer:innen ein Veto einlegen?
Ja, das können sie – leider. Interessierte berichten mir, dass man hier vielfach noch auf Unverständnis bzw. Ablehnung stößt. Gerade auch im geförderten Wohnbau, vulgo Genossenschaftswohnungen. Rechtlich ist es so, dass man mit einem PV-Modul am Balkongeländer das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert. Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu werden. Vor dem Hintergrund der Energiewende, vor dem Hintergrund, dass wir besser heute als morgen möglichst viel Ökostrom erzeugen müssen: Wessen Interesse überwiegt? Das Interesse der Hausbesitzer:innen an einem einheitlichen Erscheinungsbild der Immobilie? Oder das Interesse der Allgemeinheit an der raschen Umsetzung der Energiewende? Übrigens: Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten (freilich mit ungewissem Ausgang).
Genehmigung der anderen Hauseigentümer nötig?
Klartext, 29. April 2023, 12:04
Genehmigung notwendig?
Redaktion, 4. Mai 2023, 09:05
Sie können die Zustimmung einer nicht zustimmenden anderen Partei durch das Gericht im Außerstreitverfahren ersetzen lassen (wie es für Klima-Außengeräte oder Balkon-/Loggiaverglasungen immer wieder passiert). Das Gericht erteilt dann gegebenenfalls die Zustimmung, wenn es ein wichtiges Interesse anerkennt oder wenn die Änderung verkehrsüblich ist.