Herr Portnov war auf der Suche nach einer Küchenmaschine mit mehreren Funktionen. Beim Stöbern im Internet stieß er auf klarstein.at, die Website der Chal Tec GmbH (Berlin). Hier wurden viele Geräte angeboten, die das Kochen erleichtern. Herr Portnov entschied sich schließlich für eine Küchenmaschine um 164,99 €. In diesem Gerät waren Rührmaschine, Fleischwolf und Mixer vereint.
Mixer passte nicht
Er überwies umgehend den Kaufpreis und das Gerät wurde fünf Tage später geliefert. Als Herr Portnov bald darauf den Mixer verwenden wollte, scheiterte er. Die Ursache: Der mitgelieferte Mixaufsatz passte nicht auf die Küchenmaschine. Der Aufsatz war fertig zusammengesetzt. Er ließ sich folglich weder zerlegen noch adaptieren. Es konnte somit kein Bedienfehler vorliegen. Offenbar war Chal Tec ein Fehler unterlaufen.
Automatische Antwort
Herr Portnov wandte sich per Mail an die Firma und erklärte sein Problem. Er bekam eine automatische Antwort. Sein Anliegen werde in zwei Tagen bearbeitet, hieß es. Als das nicht geschah, versuchte Herr Portnov, das Problem telefonisch darzulegen und zu lösen, doch er konnte niemanden erreichen. Also reklamierte er ein weiteres Mal per Mail. Als auch das nicht den gewünschten Erfolg brachte, wandte er sich an uns vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich.
Gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung
Im Rahmen unseres Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren schrieben wir gemeinsam mit unseren deutschen Kollegen Chal Tec an. Wir erklärten den Fall und wiesen Chal Tec auf die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung und Garantie Extra - Recht und Gnade hin. Da die Küchenmaschine nicht wie vertraglich vereinbart geliefert worden war und folglich nicht alles so wie ausgelobt funktionierte, war Chal Tec zur kostenlosen Verbesserung verpflichtet.
Intervention war erfolgreich
Unsere Intervention war erfolgreich. Herrn Portnov wurde wenig später der passende Mixer geliefert. Nun kann er die Küchenmaschine mit sämtlichen Funktionen wie beschrieben verwenden. Wir wünschen gutes Gelingen!
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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