Als der Gutschein seine Gültigkeit zu verlieren droht, fordert Frau Beate Hain die Rückzahlung. Vergeblich. „Ich habe“, schreibt sie uns, „einen eingeschriebenen Brief an das Unternehmen in der Schweiz gesendet, bis jetzt keine Reaktion. Es gibt auch keine Möglichkeit, per Mail oder Telefon mit Bravofly in Kontakt zu treten.“
Flug annulliert – Geld zurück
Wir erinnern das Unternehmen an die Fluggastrechte-Verordnung (Art 8 (1)a VO(EG) Nr. 261/2004), die besagt: Flug annulliert – Geld zurück. Mit unserer Unterstützung erhält die Kundin 302,07 Euro zurück. 30 Euro behält die Firma als Bearbeitungsgebühr.
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