Frau Plank hatte AUA-Tickets für August 2020 gebucht. Die Flüge konnten nicht durchgeführt werden, und so suchte Frau Plank um Rückerstattung der Ticketkosten an (3.855,36 €). Sie informierte die AUA telefonisch und mit eingeschriebenem Brief, dass ihr ursprüngliches Konto bei der Erste Bank geschlossen, ihr aktuelles bei der Sparkasse NÖ sei.
Überweisung nur auf das alte Konto
Doch die AUA teilte ihr mit, dass der Betrag nur "auf das ursprüngliche Zahlungsmittel“ (also das bereits geschlossene Konto) refundiert werden könne und bereits überwiesen sei. Frau Plank konnte auf dieses Konto nicht mehr zugreifen.
Keine Zahlung eingetroffen
Laut Erste Bank war auf diesem Konto auch keine Zahlung eingegangen. Wir forderten die AUA etliche weitere Male auf, die 3.855,36 € auf Frau Planks aktuelles Konto zu überweisen. Ende 2020 hatte sie ihr Geld endlich wieder.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Lesen Sie auch: EDreams/Vacaciones: Flüge rückerstattet - Ansprüche schwer durchzusetzen
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
- Hier finden Sie alle Artikel aus "Ein Fall für Konsument" auf konsument.at