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Flughafenanzeige listet Flugzeiten in grün, eine Zeile ist rot mit "Cancelled"
Wir konnten für einen Kunden über 4000 Euro zurückholen. Bild: SynthEx / shutterstock

Lufthansa: Stornierung - Ticketpreis rückerstattet

Kein Flug, Geld zurück. Wir mussten nachhelfen.

Im Oktober 2020 sollte es in die USA gehen: Herr Bauer hatte bereits im Februar für sich und seine Frau Lufthansa- Flüge von Wien nach New York und retour gebucht. Die Tickets kosteten insgesamt 4.267,78 Euro.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Flüge seitens Lufthansa annulliert und auf Oktober 2021 umgebucht. Bei dieser Umbuchung bestand noch Hoffnung, dass die Pandemie im Herbst 2021 vorbei sein würde. Es kam bekanntlich anders. Im Oktober 2021 war ein von den USA im März 2020 wegen Corona verhängtes Einreiseverbot für Touristen nach wie vor aufrecht. Familie Bauer konnte die geplante USA-Reise daher nicht antreten.

Auch das österreichische Außenministerium hatte von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die USA abgeraten. Herr Bauer stornierte aus diesen Gründen die Flüge.

Nur Gebühren und Steuern refundiert

Die Lufthansa refundierte aber nicht den kompletten Flugpreis, sondern lediglich die auf die Tickets entfallenen Steuern und Gebühren. Aufgrund eines „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ und aufgrund des behördlichen Einreiseverbots hatte Familie Bauer nach Ansicht des beim VKI angesiedelten Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Österreich aber Anspruch auf Rückerstattung der gesamten Ticketkosten. Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage lag in diesem Fall vor, weil die durch die Pandemie bedingten Reiseeinschränkungen zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar gewesen waren. (Aber Vorsicht! Buchen Konsumenten jetzt aktuell einen Flug für die nächsten Monate, werden sie nicht mehr damit argumentieren können, dass mit der COVID-19-Pandemie verbundene Einschränkungen nicht vorhersehbar gewesen seien.)

Bereits Austrian Airlines erfolgreich geklagt

Unsere VKI-Rechtsabteilung hatte im Auftrag des Sozialministeriums in einem ähnlich gelagerten Fall bereits die Austrian Airlines erfolgreich geklagt. Den Konsumenten wurden die Ticketkosten erstattet. Nun intervenierten wir gemeinsam mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland für Herrn Bauer bei der Lufthansa und forderten die Rückerstattung der gesamten Flugkosten. Das erfreuliche Ergebnis: Familie Bauer bekam den Flugpreis zurück.

Portrait des VKI-Beraters Mag. Reinhold Schranz
Bild: Romsdorfer/VKI

Unser Jurist Mag. Reinhold Schranz betreute den Fall

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