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Ein Smartphone sowie mehrere Geldscheine und Münzen liegen auf einer Europakarte.
Früher kam mit der Handyrechnung nach Auslandsreisen innerhalb der EU oft eine teure Überraschung. Nun müssen Sie sich dahingehend für weitere zehn Jahre keine Sorgen mehr machen. Bild: PhotoSGH/Shutterstock.com

Kostenloses EU-Roaming verlängert

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Roam like at home: Schon seit 2017 gelten die Tarife Ihres österreichischen Handyvertrages auch im EU-Ausland. Nun hat das EU-Parlament diese Regelung bis 2032 verlängert, mit einigen Neuerungen. Worauf Sie beim EU-Roaming achten müssen.

Was ist EU-Roaming?

Sie erinnern sich vielleicht: Früher mussten Sie auch im EU-Ausland darauf achten, Ihr mobiles Internet zu deaktivieren. Dadurch konnten Sie die hohen Roamingaufschläge umgehen, die noch vor einigen Jahren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union mitunter für teure Überraschungen sorg­ten. Die Aufschläge sind jedoch seit 2017 passé – Ihr heimischer Handytarif gilt seither im gesamten EU-Raum, wenn Ihr Handy in einem ausländischen Mobilfunk­netz eingeloggt ist.

Wo gilt das EU-Roaming?

Kostenlos surfen und telefonieren können Sie durch die Roaming-Regelung in allen EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutsch­land, Estland, Finnland, Frankreich, Grie­chenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Zusätzlich gilt das kostenfreie Roaming auch in den weiteren Ländern des Europäischen Wirtschaftsrau­mes: Island, Liechtenstein und Norwegen.

Was ist inkludiert?

Grundsätzlich sind im kostenlosen EU-Roaming alle Leistun­gen Ihres österreichischen Vertrages einge­schlossen. Darunter fallen neben Anrufen ins Mobilfunk- und Festnetz auch SMS-Nachrichten sowie die Nutzung mobiler Daten. Allerdings sind die Anbieter berech­tigt, das im Ausland kostenlos nutzbare Datenvolumen auf eine bestimmte Daten­menge zu beschränken. Das betrifft auch Tarife, die im Inland ein unlimitiertes Daten­volumen bereitstellen.

Besonderheiten bei Anrufen

Unklar­heiten bestehen oft, wenn es um das Tele­fonieren im Ausland geht. So deckt das EU-Roaming im Normalfall nur Anrufe ab, die aus dem EU-Ausland nach Österreich gehen oder innerhalb des Aufenthaltslan­des geführt werden. Weiters ist für Sie bei Reisen innerhalb der EU auch die Umleitung zur Mobilbox sowie das Abhören derselben kostenlos. Was dagegen nicht unter das Roaming fällt, sind Anrufe aus Österreich ins Ausland.

Anrufe ins Ausland

Wenn Sie von Österreich aus ins europäische Ausland telefonieren und in Ihrem Tarif keine Aus­landsfreiminuten inkludiert sind, berechnet Ihr Netzbetreiber Ihnen die regulären Gebühren. Seit 2019 gelten dafür allerdings Preisgrenzen: Für Gespräche in EU- oder EWR-Länder werden maximal 22,8 Cent pro Minute verrechnet, für SMS maximal 7,2 Cent. Langfristig möchte das EU-Parlament auch Auslandsgespräche innerhalb der EU kostenlos machen. Hierfür fehlt es derzeit aber noch an einer entsprechenden Verordnung.

EU ist nicht gleich Europa

Besonders aufpassen in Sachen Roaming müssen Sie in der Schweiz, der Türkei und Großbritan­nien. Diese Länder liegen zwar (zum Teil) in Europa, gehören aber nicht zur Europäi­schen Union. Daher gilt dort die Regelung zum EU-Roaming nicht. Je nach Handytarif können Sie das Roaming aber auch in der Schweiz, der Türkei oder Großbritannien nutzen. Vor Reisen in diese Länder sollten Sie daher bei Ihrem Mobilfunkanbieter nachfragen, ob Sie dort ohne Zusatzkosten surfen und telefonieren können. Weiterhin gilt auch in Flugzeugen oder auf Kreuz­fahrtschiffen die Regelung zum EU-Roa­ming nicht – dort müssen Sie mit hohen Extrakosten rechnen.

Was ist neu seit 2022?

Mit der Verlänge­rung der Roamingverordnung gab es auch einige Neuerungen. Demnach haben Sie beim Surfen und Telefonieren im EU-Aus­land nun einen Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit Ihrer Mobil­funkverbindung wie im Inland. Willkürliches Drosseln der Geschwindigkeiten durch ausländische Netzbetreiber ist somit nicht mehr möglich. Darüber hinaus müs­sen in Zukunft Mehrwertnummern mit Zusatzgebühren sowie Notrufnummern für Sie leichter ersichtlich sein.

Inlandsbezug erforderlich

Sämtliche Leistungen des kostenlosen EU-Roamings gelten aber nur, wenn Sie Ihren Handyver­trag langfristig dauerhaft in Österreich nutzen. Bei einem kurzen Auslandsaufent­halt innerhalb der EU werden Sie also diesbezüglich keine Probleme bekommen. Anders sieht es aber aus, wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten. Stellt Ihr Mobilfunkanbieter in einem bestimmten Zeitfenster eine über­wiegende Auslandsnutzung fest, so kann er Ihnen Zuschläge zu den im Ausland genutzten Roamingeinheiten berechnen. Deshalb sollten Sie längere Auslandsauf­enthalte mit Ihrem Mobilfunkbetreiber absprechen.

Maximilian Tenschert - Online-Koordinator
Maximilian Tenschert, MA - Online-Koordinator Bild: VKI

Im KONSUMENT-Magazin und -Blog schreibe ich vorwiegend über Themen aus den Bereichen Digitales und Technik. Die Kolumne nennt sich BITS & BYTES.

Max Tenschert, Redakteur

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