Bei Bestattungskosten-Versicherungen fallen hohe Kosten an - ein Produktvergleich kann mehrere Tausend Euro ersparen. Die billigste Alternative: ein Sparbuch.
Wer sein Ableben betreffend für eine würdige Verabschiedung und eine letzte Ruhestätte nach eigenen Vorstellungen sorgen will, kann das auf unterschiedliche Weise tun. Eine davon ist der Abschluss einer Bestattungskostenversicherung, auch Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge, Begräbnis(kosten)versicherung oder Abschiedsvorsorge genannt.
Versicherungssummen von 2.000 bis 20.000 Euro
Im Gegensatz zur herkömmlichen Ablebensversicherung, die oft erst ab einer Versicherungssumme von 50.000 Euro zu haben ist, geht es hier üblicherweise um eine Bandbreite von 2.000 bis 20.000 Euro (bei Zürich bis 30.000 Euro, beim Wiener Verein maximal 50.000 Euro). Die Begräbniskosten variieren je nach den persönlichen Wünschen sehr stark; mit einer Versicherungssumme von 5.000 bis 10.000 Euro sollten aber die meisten Kosten abgedeckt sein.
Die Ansparzeiten sind mit fünf bis zehn Jahren – in Ausnahmefällen bis zu 15 Jahren – bei dieser Versicherung eher kurz angesetzt. Über die festgelegte Zeitspanne wird die Versicherungssumme angespart, dann läuft der Vertrag prämienfrei weiter. Um das ohnehin schon recht kostenintensive Produkt nicht noch teurer zu machen, empfiehlt sich die jährliche Zahlungsweise, denn für monatliche oder halbjährliche Zahlungen kann ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet werden.
Wartefrist oder Geld zurück
Ein bedeutender Unterschied zur herkömmlichen Ablebensversicherung liegt darin, dass oft (aber nicht bei jedem Anbieter!) keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Dadurch bietet sich auch für Menschen mit Vorerkrankungen, die keine Risikolebensversicherung abschließen können, die Möglichkeit, für den Ablebensfall finanziell vorzusorgen.
Wer schwer krank ist, muss allerdings ins Kalkül ziehen, dass viele Versicherer eine Wartefrist von drei Jahren ab Vertragsabschluss vorgeben, bis die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Tritt der Todesfall innerhalb der Wartefrist ein, werden die einbezahlten Prämien an die begünstigten Angehörigen zurückgezahlt, wenn auch abzüglich Abschluss-, Verwaltungs- und Stückkosten.
Ausnahme: tödlicher Unfall
Eine Ausnahme bilden Unfälle: Bei Versicherten, die während der Wartezeit tödlich verunglücken, wird die vereinbarte Versicherungssumme auch in den ersten Jahren ausgezahlt.