Für die Hinterbliebenen ist es eine unschätzbare Hilfe, wenn die verstorbene Person noch zu Lebzeiten ihre Wünsche festgehalten hat. Ist das nicht der Fall, greifen einerseits gesetzliche Regelungen oder die Hinterbliebenen müssen die Entscheidungen treffen. Woran ist zu denken?
Körperspende?
Vor der Frage, wie das gewünschte Begräbnis aussehen soll, stellt sich möglicherweise auch die, ob Sie Ihren Körper der Wissenschaft zur Verfügung stellen wollen. Eine solche „Körperspende“ wird alleine bei der Universität Innsbruck von 150 Spendern im Jahr gewünscht. Dafür müssen Sie eine „letztwillige Verfügung“ über Ihren Köper ausstellen (Formulare erhältlich über die medizinischen Universitäten). Neben der Förderung der Wissenschaft hat die Körperspende den finanziellen Vorteil, dass die Universität im Normalfall die Kosten des späteren Begräbnisses übernimmt.
Vorstellungen darlegen
"Ich möchte neben meinem Partner beerdigt werden", "Unsere Familie hat ein Familiengrab", "Ich habe keine Angehörigen, die sich um das Grab kümmern werden", "Ich möchte nach meinem Tod niemandem zur Last fallen", "Ich möchte der Natur so nah sein wie möglich", "Eine Feuerbestattung ist preiswerter" und dergleichen mehr.
Wünsche dokumentieren
Sie können Ihre Wünsche zur Gestaltung des Begräbnisses Ihren (nächsten) Angehörigen mündlich mitteilen. Noch besser: Sie halten schriftlich fest, was Sie wollen. Da die Testamentseröffnung erst Wochen oder Monate nach dem Begräbnis erfolgt, tun Sie das am besten in einem eigenen Dokument, das Sie in einer "Vorsorgemappe" hinterlassen.
So bestimmen Sie etwa, wer sich um die Totenfürsorge kümmern soll, sofern es nicht die nächsten (formalen) Angehörigen sein sollen, wie mit bestimmten Personen umgegangen werden soll (beispielsweise: "Ich möchte, dass meine vier früheren Ehefrauen zur Trauerfeier geladen werden" – oder eben auch nicht) und welche besonderen Wünsche Sie für Begräbnis und Trauerfeier haben. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie noch zu Lebzeiten einen Vorsorgevertrag mit einem Beerdigungsinstitut abschließen, um im Vorhinein alles Notwendige zu regeln.