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Autokindersitze - Was kann i-Size?

, aktualisiert am

Autokindersitze sollen längerfristig nur mehr nach der neuen Norm ECE R129 zugelassen werden. Doch sind diese Modelle wirklich besser als die bewährten ECE R44/04-Modelle? Unser Test gibt Aufschluss. Dieser Test ist nur online und nicht im Heft erschienen.

Hier finden Sie die Testergebnisse aktueller Kindersitz-Modelle, die seit dem letzten Test (erschienen: November 2015) auf den Markt gekommen sind. Folgende Modelle sind im Test:

  • BeSafe - iZi Kid X2 iSize
  • BeSafe - iZi Go Modular i-Size
  • BeSafe - iZi Go Modular i-Size mit i-Size Basis
  • BeSafe - iZi Modular i-Size mit i-Size Basis
  • Britax Römer - Advansafix II Sict
  • Britax Römer - Kidfix II XP Sict
  • Britax Römer - Kidfix II XP
  • Britax Römer - Discovery SL
  • Britax Römer - King II
  • Chicco - Seat-Up 012
  • Chicco - Oasys 1 Evo Isofix
  • Concord - Reverso.Plus
  • Hauck - Varioguard Plus
  • Joie - Transcend
  • Joie - i-Gemm mit i-Size Basis
  • Joie - Duallo
  • Joie - i-Gemm
  • Kiddy - Evo-Luna i-Size
  • Kiddy - Evo-Lunafix
  • Kiwy - SF01 Q-Fix
  • Maxi-Cosi - Rodifix Airprotect
  • Maxi-Cosi - Citi
  • Migo - Sirius mit Isofix-Basis Solar
  • Migo - Sirius
  • Nania - Revo
  • Recaro - Optiafix

In der Testtabelle finden Sie Kriterien zur Sicherheit (Aufprall, Sitzkonstruktion), Handhabung bzw. Ergonomie (Anschnallen, Größenanpassung, Bedienungsanleitung, Reinigung, Komfort, Platz, etc.) sowie Schadstoffanteile (PAK, Flammschutzmittel) der getesteten Kindersitze. - Lesen Sie auch diesen Autokindersitze - Zwei Normen im Duell.


Erfreuliche Bilanz: Nur bei drei Sitzen wurden gravierende Mängel festgestellt. Von insgesamt 26 Testkandidaten (einige wurden in unterschiedlicher Ausstattung und daher ein zweites Mal bewertet) konnten 18 ein (zumindest) gutes Gesamturteil erzielen. Und: i-Size hat die Nase vorn.

Sehr gute Babyschale von Kiddy

Bei einem Autokindersitz wurde gar ein "Sehr gut“ verliehen: Das i-Size-Modell von Kiddy, Evo-Luna, weist fast keine Schwächen auf: hohe Crashsicherheit, einfache Bedienung und eine geradezu vorbildliche Sitzposition sprechen für diese Babyschale, die laut Hersteller bis zu einer Körpergröße von 83 cm geeignet ist (entspricht etwa eineinhalb Jahren).

Einziger Wermutstropfen, der allerdings nicht ins Endurteil durchgeschlagen hat: ein relativ hoher (aber immer noch akzeptabler) Formaldehyd-Gehalt wurde im Stoffbezug festgestellt.

Schutz vor Fehlbedienung

Negative Ausreißer

Am anderen Ende finden sich drei Vertreter der herkömmlichen Norm ECE R44/04, ebenfalls für Kleinkinder ab Säuglingsalter geeignet: Neben Kiwy und Nania befindet sich auch die renommierte Marke Chicco darunter.
Das Modell der Gewichtsklasse 0+/I, Kiwy SF01 Q-Fix schnitt am schlechtesten ab, wobei vor allem der geringe Schutz bei einem Seitenaufprall den Ausschlag gab.

Die Seitenwangen des Sitzes sind sehr dünn und auch zu klein. Deshalb sind die Dummy-Messwerte außerordentlich hoch, der Dummykopf rollte beim Crashtest aus der Sitzschale. Schwach auch das Ergebnis des Front-Crashtests. Weiters wird die Gefahr von Fehlbedienung bei diesem Sitz hoch eingeschätzt, die Weichmacher im Stoffbezug komplettieren das negative Ergebnis.

Schutz vor Fehlbedienung

Die Bedeutung des korrekten Einbaus des Kindersitzes darf nicht unterschätzt werden. Nur dann ist ein guter Aufprallschutz gewährleistet. Der Einbau sollte möglichst intuitiv, selbsterklärend, möglich sein, die Anzahl der benötigten Einbauschritte möglichst klein. Generell sind Sitze mit Isofix-Basis im Vorteil, vorausgesetzt, sie werden mit der zugehörigen Isofix-Basis verwendet.

Das erwähnte Modell von Kiwy (ebenfalls ein Isofix-Sitz) bildet hier eher eine Ausnahme. Der Sitz muss zusätzlich mit dem Autogurt befestigt werden. Wird der Sitz nur mit Isofix montiert, ist die Sicherheit des Kindes nicht gewährleistet.

Chicco Seat-Up mit Mängeln

Chicco Seat-Up mit Mängeln

Für viele Eltern wäre der Chicco Seat-Up 012 eine interessante Alternative, kann er doch recht lange eingesetzt werden: von der Geburt bis 25 kg, also etwa 7 Jahre. Die meisten Modelle für Kinder ab Geburt können nur bis 18 kg oder 4 Jahre verwendet werden (Gewichtsklasse 0+/I), Babyschalen (Gewichtsklasse 0+) sind überhaupt nur bis maximal 13 kg (1,5 Jahre) geeignet.

Leider gehört aber der Chicco zu den Sitzen, bei denen die Gefahr einer Fehlbedienung hoch ist. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Sitz fünf verschiedene Einbauvarianten offeriert, was nicht gerade der Klarheit dient. Die Sicherheit, die der Sitz bietet, ist auch nicht gerade optimal, sowohl beim Frontal- aus auch beim Seitenaufprall schützt der Sitz nur durchschnittlich. Das Gesamturteil lautet daher „weniger zufriedenstellend".

i-Size durchwegs gut

Auffallend ist das durchwegs gute Abschneiden der i-Size-Sitze. Diese Sitze erfüllen die Anforderungen der neuen Norm ECE R129. Neben dem erwähnten Kiddy Evo-Luna, der das einzige „Sehr gut“ im Test einheimste, haben alle anderen mit „Gut“ bestanden. In keinem Einzelkriterium wurde eine Note schlechter als "durchschnittlich" vergeben.

Die neue Norm verlangt, dass die Sitze auch einen Seitenaufpralltest bestehen müssen, was bisher (bei der gewohnten Norm ECE R44/04) nicht der Fall war. Eine langjährige Forderung der Konsumentenschutz-Organisationen wurde damit erfüllt. Man kann daher davon ausgehen, dass i-Size-Sitze generell crashsicherer sind als frühere Modelle.

Ergebnisse vergleichbar

Unsere Testergebnisse sind nichts desto weniger direkt vergleichbar – egal nach welcher Norm sie sich orientieren. Denn die Testkriterien sind um einiges strenger als die Normen es verlangen. So werden eben auch die Sitze, die nach ECE R44/04 zugelassen sind, einem Seitencrash unterzogen. Wie erwähnt, schaffen das die meisten Modelle, die bei dieser Testserie angetreten sind. Wenn auch nicht ganz so überzeugend wie die i-Size-Sitze.

i-Size-Sitze nur bis 105 cm

Wie es weitergeht

i-Size ist zwar im Kommen, man darf sich allerdings nicht darauf verlassen, dass die Sitze mit allen Autositzen kompatibel sind. Nur wenige – und neue – Fahrzeugmodelle sind „i-Size-ready“, die Fahrzeugsitze tragen eine entsprechende Kennzeichnung.

Darüber hinaus ist aber auch eine Montage in all jenen Fahrzeugen möglich, die der Kindersitzhersteller in einer Typenliste freigegeben hat. Grundsätzlich gilt: In allen Fahrzeugen, die über Isofix-Verankerungspunkte verfügen, sollten auch i-Size-Sitze montiert werden können. Verlassen sollte man sich aber nicht darauf.

i-Size-Sitze nur bis 105 cm

Derzeit gibt es i-Size-Sitze nur für Kleinkinder bis zu einer Körpergröße von 105 cm, was einem etwa 4 Jahre alten Kind entspricht. Noch im Jahr 2016 soll die Regelung für größere Kinder in Kraft treten. Bis dann auch solche Sitze auf dem Markt erhältlich sind, wir noch einige Zeit vergehen.

Testtabelle: Autokindersitze 6/2016

Normen: Unterschied ECE R129 und ECE R44/04

Unsere Tests umfassen Produkte, die nach den Prüfnormen ECE R129 („i-Size“) und ECE R44 zugelassen sind. Momentan gelten beide Normen parallel. „i-Size“ soll aber auf lange Sicht die ECE R44-Norm ersetzen.

Die wesentlichen Unterschiede von i-Size zur alten Norm:

  • Körpergröße: Die Sitze werden nicht mehr in fest definierte Gewichtsklassen eingeteilt, sondern es ist für jeden Sitz die geeignete Körpergröße anzugeben. Der Hersteller ist nicht an Klassen gebunden, sondern kann die Körpergröße frei wählen.
  • Seitenaufprall: Die Produkte müssen einen Seitenaufpralltest bestehen.
  • Babys: Kinder müssen bis 15 Monate gegen die Fahrtrichtung transportiert werden.
  • i-Size-Kindersitze können auf allen Fahrzeugsitzplätzen montiert werden, die eine i-Size-Kennzeichnung tragen („i-size-ready“) – derzeit trifft das nur auf wenige neue Fahrzeugmodelle zu. Darüber hinaus ist eine Montage auch in Fahrzeugen möglich, die der Hersteller in einer Typenliste freigegeben hat.
  • Alte Norm: Für Eltern, die bereits einen Kindersitz nach ECE R44/04 besitzen, ändert sich nichts. Ein Verwendungsverbot für solche Sitze ist derzeit nicht geplant.

Zusammenfassung

  • Beide Normen sicher: Eltern können zwischen ECE R44/04 und ECE R129 frei wählen. Alle Modelle, die im Test gut abgeschnitten haben, können jedenfalls ohne Einschränkung empfohlen werden.
  • Im Auto ausprobieren: Zum Kauf sowohl das eigene Fahrzeug als auch das Kind mitnehmen, um die Modelle vor dem Kauf ausprobieren zu können.
  • Vertraut machen: Fehlbedienung ist bei Kindersitzen leider keine Seltenheit. Daher unbedingt mit der Handhabung des neuen Sitzes vertraut machen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Sitz stabil im Fahrzeug steht, dass Gurte geradlinig verlaufen und straff gezogen werden. Dickere Jacken unter dem Beckengurt herausziehen, damit der Gurt möglichst nahe am Körper anliegt.

Testkriterien 2015-2019

Im Rahmen einer internationalen Kooperation mit Autofahrerclubs und Verbraucherorganisationen werden regelmäßig Autokindersitze getestet.

Ziel der jährlichen Untersuchung ist, das Angebot an Kindersitzen möglichst umfassend darzustellen. Die Vielzahl an Modellen erfordert eine Vorauswahl, die – entsprechend Marktbedeutung und Innovation – in Abstimmung mit den Testpartnern erfolgt. Die Testmuster werden anonym im Einzel- oder Versandhandel eingekauft.

Seit 2015 gelten in Teilbereichen strengere Kriterien, insbesondere die Crashtests haben sich verschärft. Die Ergebnisse sind daher nur bedingt mit früheren Tests vergleichbar.

SICHERHEIT (50 %)
Die dynamischen Prüfungen sind angelehnt an die EU-Verordnungen ECE R44 und R129. Bewertet werden u.a. die Vorverlagerung und die Belastung des Kopfes sowie die Belastung der Brust und das Bauchverletzungsrisiko.

Bietet ein Kindersitz unterschiedliche Befestigungsarten – beispielsweise Isofix oder Dreipunktgurt, vorwärts- oder rückwärtsgerichtet, mit oder ohne Basis, Rückenlehne mit Ruheposition –, wird eine entsprechende Anzahl von Crashtests für alle Varianten durchgeführt. Das gilt auch für unterschiedlich große Dummys zum Beispiel bei mitwachsenden Kindersitzen.

  • Frontaufprall: Ein Prüfschlitten mit aufgebauter VW Golf VII Karosserie (5-Türer) wird in Anlehnung an die Testvorgaben von Euro NCAP auf 64 km/h beschleunigt. Der simulierte Aufprall gegen ein Hindernis wird mit Hochgeschwindigkeitskameras dokumentiert.
  • Seitenaufprall: Eine quer auf dem Prüfschlitten montierte Testbank prallt bei 27 km/h gegen eine fest stehende Tür. Abweichung zu ECE R129: Die Tür ist nur mit 20 Millimetern Styrodur verkleidet und der Aufprallwinkel beträgt 80 Grad statt 90 Grad.
  • Sicherheit der Sitzkonstruktion: Drei Experten beurteilen den Gurtverlauf, die Kopfabstützung und die Standsicherheit des Kindersitzes auf dem Fahrzeugsitz (Rückbank).

HANDHABUNG (40 %)
Das Urteil Handhabung beinhaltet folgende Einzelprüfungen:

  • Schutz vor Fehlbedienung: Drei Experten und zehn Testpersonen prüfen die Sitze im Praxistest. Falsch montierte Systeme stellen den Unfallschutz infrage. Die Experten bewerten das konzeptionelle Fehlbedienungsrisiko – auch mit Blick darauf, dass die Kindersitze manchmal von Personen bedient werden, die mit dem System nicht vertraut sind.
  • Einbauen, Anschnallen, Sitzumbau und Größenanpassung: Beurteilung durch drei Experten. Für die Bewertung des Sitzeinbaus kommen aktuelle Fahrzeugmodelle (Ford C-Max, Opel Adam, VW Golf VII) zum Einsatz.
  • Bedienungsanleitung: Ein Experte beurteilt die Anleitung nach einer umfangreichen Checkliste.
  • Reinigung und Verarbeitung: Drei Experten beurteilen das Abnehmen und die Waschbarkeit des Bezugs sowie die Verarbeitung des Sitzes.

ERGONOMIE (10 %)
Drei Experten beurteilen mit Kindern und Dummys in Prüffahrzeugen (Ford C-Max, Opel Adam, VW Golf VII) an verschiedenen Plätzen unter anderem den Platzbedarf im Fahrzeug, die Beinauflage, Polsterung und Sichtverhältnisse für das Kind und die Sitzposition (Winkel der Sitzlehne und Platzangebot für die Beine).

SCHADSTOFFE (0 %)
Getestet werden Materialien im direkten Kontaktbereich des Kindes (Sitzbezüge und Gurtpolster) u.a. auf: PAK angelehnt an die Spezifikation AfPS GS 2014:01 PAK des Ausschusses für Produktsicherheit, Phthalate (Weichmacher) angelehnt an die Richtlinien 2005/84/EG und 76/769/EWG, Organophosphor-Flammschutzmittel angelehnt an den Ökotex-Standard 100 und die Richtlinie 2014/79/EU, phenolische Verbindungen angelehnt an den Ökotex-Standard 100 sowie Formaldehyd angelehnt an die EN ISO 14184-1 und die EN 71-9.

BEWERTUNG
Deckt ein Kindersitz mehrere Gewichtsklassen, Körpergrößen oder Einbauarten ab, so werden diese getrennt getestet. Das Testergebnis wird aus den schlechtesten Einzelergebnissen errechnet („Mindestschutzpotenzial“). Ein Sitz, der für mehrere Gewichtsklassen, Körpergrößen oder Einbauarten ausgelegt ist, muss dem größer werdenden Kind während der gesamten Gebrauchszeit maximale Sicherheit bieten.

ABWERTUNGEN
Abwertungen sorgen dafür, dass sich gravierende Mängel auch deutlich auf das Testurteil auswirken. Wichtig sind Abwertungen immer dann, wenn die rein rechnerische Bewertung den Mangel nicht deutlich macht. Bei Autokindersitzen werden auch gleitende Abwertungen eingesetzt. Diese wirken ab einer Notengrenze gleitend auf das übergeordnete Urteil: Je schlechter das auslösende Ergebnis, umso stärker wirkt die jeweilige Abwertung. Abwertungen sind mit einer Fußnote gekennzeichnet.

Folgende Abwertungen werden angewendet:

  • Testurteil: Sind die Sicherheit, die Handhabung oder die Schadstoffe „nicht zufriedenstellend“, kann das Testurteil nicht besser sein. Sind die Sicherheit oder die Handhabung schlechter als „gut“, führt dies zu einer gleitenden Abwertung des Testurteils. Ist die Note für Schadstoffe schlechter als „durchschnittlich“, führt dies zu einer gleitenden Abwertung des Testurteils.
  • Sicherheit: Sind der Front- oder Seitenaufprall „nicht zufriedenstellend“, kann das Urteil Sicherheit nicht besser sein. Sind die Noten für Front- oder Seitenaufprall oder Sicherheit der Sitzkonstruktion schlechter als „gut“, führt dies zu einer gleitenden Abwertung des Urteils Sicherheit.
  • Handhabung: Sind der Schutz vor Fehlbedienung, das Einbauen des Sitzes oder das Anschnallen des Kindes „nicht zufriedenstellend“, kann die Handhabung nicht besser sein. Sind die Noten für Schutz vor Fehlbedienung, Einbauen oder Anschnallen schlechter als „gut“, führt dies zu einer gleitenden Abwertung des Urteils Handhabung.
  • Schadstoffe: Das Urteil für Schadstoffe kann nicht besser sein als die schlechteste Note für PAK, Phthalate (Weichmacher), Organophosphor-Flammschutzmittel, phenolische Verbindungen oder Formaldehyd.

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