VW habe Abgase manipuliert, das Softwareupdate sei unzumutbar. Deswegen müsse der Händler das Auto eines Kunden zurücknehmen, entschied das Oberlandesgerichtes Innsbruck in einem Urteil (nicht rechtskräftig).
Audi Q3 um 34.000 Euro
Der Kunde kaufte von einem VW-Vertragshändler 2014 einen Audi Q3, TDI Daylight um 34.074 Euro. Das ist eines der vom VW-Abgasskandal betroffenen Modelle. Der Aufforderung zum VW-Abgasskandal: Probleme nach Software-Update - VKI-Umfrage: mehr Verbrauch, Leistungseinbrüche kam er nicht nach. Im März 2016 klagte der Kunde den VW-Händler auf Aufhebung des Kaufvertrages, auf Zahlung von 31.704,92 Euro und Rücknahme des Fahrzeuges.
Die erste Instanz gab dem Wunsch des Konsumenten auf Aufhebung des Kaufvertrages statt. Nun folgte auch das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck diesem erstinstanzlichen Urteil.
Verlust der Zulassung möglich
Das Fahrzeug weist nicht die mit einem Kauf eines Neuwagens gewöhnlich verbundenen Eigenschaften auf und ist somit mangelhaft. Ein Mangel, bei dem eine manipulierte Software eingebaut ist, die ohne Verbesserung den Verlust der Zulassung bedeuten könnte, ist kein geringfügiger Mangel. Im dem Fall sei die Vertragsauflösung möglich.
Laut Gericht ist es dem Konsumenten nicht zuzumuten, eine Software aufspielen zu lassen, die vom selben Unternehmen (VW) entwickelt wurde. Schließlich habe es seinen Vertragspartner (VW-Händler) und die Zulassungsbehörde durch eine die Emissionswerte in unzulässiger Weise manipulierenden Software vorsätzlich getäuscht.
Urteil nicht rechtskräftig
Der VW-Händler wurde verpflichtet das Fahrzeug zurückzunehmen und dem Konsumenten Euro 28.900 Euro (Kaufpreis abzüglich eines Benutzungsentgeltes) zu zahlen. - Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Lesen Sie auf verbraucherrecht.at das Originalurteil: VW-Skandal: OLG-Innsbruck - Softwareupdate ist unzumutbar