Generalüberholter Gebrauchtmotor um 2.300 Euro
Herr Moser aus Wien hatte bei www.motor-defekt.com die Angebote von RBM Motoren Service, Deutschland, für Austauschmotoren gesichtet und telefonisch einen generalüberholten gebrauchten Automotor bestellt. Dieser wurde prompt geliefert. Herr Moser bezahlte dafür über 2.300 Euro und ließ den Motor von einer Wiener Werkstätte in sein Auto einbauen. Das kostete 150 Euro.
Nach drei Monaten defekt
Drei Monate später funktionierte der Motor nicht mehr einwandfrei. Herr Moser meldete dies RBM und ließ den Motor von seiner Wiener Werkstätte begutachten: Dort wurden Defekte festgestellt, die zwar bei einem Motor mit einer Fahrleistung von über 200.000 km auftreten können, nicht aber bei einem generalüberholten Motor. Herr Moser forderte von RBM im Rahmen der Gewährleistung einen kostenlosen Austausch des Motors und die Übernahme der Montagekosten. Auf unseren Rat erklärte Herr Moser zudem vorsorglich (sollte keine Einigung mit RBM zustande kommen) seinen Rücktritt vom Vertrag. RBM ließ den Motor zur Überprüfung nach Deutschland holen. Abgesehen von einer durchgebrannten Zylinderkopfdichtung wurden weder am Motor noch am Zylinderkopf Mängel festgestellt. RBM lehnte den Motortausch im Rahmen der Gewährleistung ab und stellte Herrn Moser für Überprüfung und Transport über 530 Euro in Rechnung.
Keine außergerichtliche Lösung erzielt
Wir leiteten den Fall an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland weiter. Unsere Kollegen wiesen RBM auf Herrn Mosers Recht, den Vertrag zu widerrufen, hin (das noch aufrecht war, weil RBM Herrn Moser darüber nicht belehrt hatte) und deponierten, dass Herr Moser nun den Kaufpreis und die Montagekosten zurückfordere. Doch RBM antwortete erneut abschlägig. Für Herrn Moser konnte keine außergerichtliche Lösung erzielt werden.