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Salami in durchsichtiger Verpackung.
Konsumentinnen und Konsumenten erwarten bei einem solchen Produkt wohl Wildfleisch. Bild: A. Konstantinoudi/VKI

Ager Wildschweinsalami: Wildschwein mit viel Schweinefleisch

Wer bei einer Wildfleischspezialitäten-Aktion bei Hofer Wildschweinsalami kauft, erwartet Wildschwein in der Wurst. Aber in der Ager Salami ist zu 44 Prozent Schweinefleisch enthalten.

Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Auf der Verpackung steht „Von Natur aus wild“, doch die Wildschweinsalami besteht zu einem großen Teil aus Schweinefleisch.

Das ist das Problem

Das steht drauf: Ager Wildschweinsalami

Gekauft bei: Hofer

Frau P. ärgerte sich über die Aktion des Diskonters Hofer für Wildfleischspezialitäten der Firma Ager. Die Konsumentin erwartete Produkte, bei denen der Fleischanteil gänzlich aus Wildfleisch stammte. Die tatsächlichen Zutaten der Wildfleischprodukte entsprachen jedoch nicht ihrer Erwartung: „Entgegen der Werbung und der Aufschrift auf der Vorderetikette steht hinten im Kleingedruckten, dass diesen Produkten bis zu 44 Prozent (!) Schweinefleisch beigemischt werden. Somit ist es [die Bezeichnung der Produkte; Anm. Redaktion] eine Irreführung und Etikettenschwindel!“, regt sich Frau P. in einer Zuschrift an uns auf.

Von Natur aus wild?

Zutatenliste Wildschweinsalami
Bezeichnung und Zusammensetzung des Produkts rechtlich zwar in Ordnung, dennoch für Kundinnen und Kunden ärgerlich. Bild: A. Konstantinoudi/VKI

Auch wir haben ein Produkt dieser Firma eingekauft, konkret die Wildschweinsalami. Auf dem Etikett steht groß Wildschweinsalami, ein Wildschwein ist in roter Silhouette abgebildet. Die Aufschrift „Von Natur aus wild“ und die Abbildung des Wildschweins lassen eindeutig Salami vom Wildschwein erwarten.

„Wildschweinsalami, gereifte Rohwurst“ ist auf dem rückwärtigen Etikett zu lesen. Darunter folgt in kleinerer Schrift die Information: „Für die Herstellung von 100 g Wildschweinsalami werden 73,9 g Wildschwein- und 41,4 g Schweinefleisch verwendet“. Diese Mengenangaben sind auch mathematisch zunächst verwirrend, aber dazu später. Seltsam mutet an, dass in einer als „Wildschweinsalami“ beworbenen Ware „normales“ Schweinefleisch verwurstet ist und davon mengenmäßig nicht gerade wenig.

Salami hat Schwein gehabt

Rein rechtlich sind Bezeichnung und Zusammensetzung des Produkts in Ordnung. Das Österreichische Lebensmittelbuch besagt: Bei Würsten, die in der Bezeichnung einen Hinweis auf eine bestimmte Wildart tragen, muss der Fleischanteil derselben mindestens 38 Prozent betragen. Darauf bezieht sich auch die Firma Ager in ihrer Stellungnahme. Die Lage ist ähnlich wie beim Thema  Kalbsleberstreichwurst (Konsument.at 5/2013). Dieses Produkt muss auch nicht gänzlich aus Kalbsfleisch oder Kalbsleber bestehen. Der Zusatz von anderen Fleischarten ist somit sowohl bei Wildsalami als auch bei Kalbsleberstreichwurst zulässig, dennoch ist es ärgerlich. Schließlich erwarten Kundinnen und Kunden beim Kauf von Wildprodukten Fleisch vom Wild.

Wenn schon unbedingt Schweinefleisch zugesetzt werden muss, könnte der Produzent darauf auf der Vorderseite der Verpackung hinweisen, zum Beispiel mit der Angabe „Wildfleischsalami mit Schweinefleisch“. So bestünde sofort Klarheit für Konsumentinnen und Konsumenten und nicht erst nach genauem Studium der Zutatenliste. Da wünschen wir uns mehr Bereitschaft vom Produzenten, die Zutaten der Wurst entsprechend zu deklarieren. 

Freiwillige Deklaration der Herkunft

Erfreulich ist dagegen ist, dass Ager eine freiwillige Herkunftsdeklaration auf der Salami anbringt. Daraus ist ersichtlich: Das Wildschweinfleisch stammt aus Österreich. Bleibt zu hoffen, dass auch das verwendete Schweinefleisch aus Österreich stammt.

Rätsel mit Salamitechnik gelöst

Nun zum mathematischen Rätsel: Wie können bei dieser Salami 73,9 g Wildschweinfleisch plus 41,4 g Schweinefleisch 100 g Wildschweinsalami ergeben? Die Antwort liegt in der technischen Herstellung. Bei der Salami-Erzeugung verliert das Fleisch relativ viel an Gewicht (Trocknungsverlust). Die Lebensmittelinformationsverordnung verlangt bei Lebensmitteln mit Trocknungsverlust eine spezielle Kennzeichnung. Würde die Gesamtmenge aller Zutaten 100 % überschreiten, so ist die Menge jener Zutat zu kennzeichnen, die für 100 Gramm des Endproduktes zum Einsatz kam.

Die Herstellung von 100 g Salami erfordert durch den Trocknungsverlust mehr als 100 g Fleisch. Daher führt der Hersteller hier an, dass er für die Erzeugung von 100 g Salami zusammengerechnet 115,3 g Fleisch verwendet.

Reaktion von Ager

 

Ager bedauert die Verwirrung und beruft sich auf die Vorgaben des Österreichischen Lebensmittelbuchs:

„Es tut uns sehr leid, dass die Kennzeichnung zu Verwirrung geführt hat. Umso wichtiger ist es uns, Ihnen die zugrunde liegenden Vorgaben zu vermitteln. Bei der Kennzeichnung orientieren wir uns generell an den Vorgaben des Österreichischen Lebensmittelbuchs:

‚Bei Würsten, bei denen in der Sachbezeichnung auf Wild oder eine bestimmte Wildart hingewiesen wird, muss der Fleischanteil der namensgebenden Wildart/des Wildes mindestens 38 Prozent des nach der quantitativen Kennzeichnung (QUID) berechneten Gesamtfleischanteiles sein.‘ (Österreichisches Lebensmittelbuch, Codexkapitel B14, S 31)

Gleichzeitig geben wir für diesen Artikel auch Untersuchungen zur Kennzeichnung in Auftrag, welche die korrekte Kennzeichnung für Österreich beinhaltet. Diese Untersuchung bezieht sich ebenfalls auf das Österreichische Lebensmittelbuch (Kapitel B14) und die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV). Das Gutachten der letzten Untersuchung zeigte diesbezüglich ebenfalls keine Abweichungen.

Grundsätzlich nehmen wir Rückmeldungen von Konsumenten sehr ernst und hoffen, dass wir Ihnen alle nötigen Informationen vermitteln konnten. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir zu weiteren etwaigen Unklarheiten vorab Stellung nehmen dürfen.“

Ager GmbH
8.10.2021

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Lesen Sie bei Wildfleischprodukten am Etikett in der Zutatenliste nach, wie viel Wild sich tatsächlich im Produkt befindet. Der Anteil kann variieren, zumindest 38 Prozent Wild müssen es bei Würsten sein.

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