Der Hersteller rechtfertig die Veränderung der Verpackung durch neue regulatorische Anforderungen der EU-Verpackungsordnung und erklärt den Luftraum mit notwenigem Produktschutz.
„Casali Schoko-Bananen sind seit Jahrzehnten ein beliebtes und geschätztes Produkt in Österreich. Wir nehmen Rückmeldungen unserer Konsument*innen sehr ernst und möchten zum Feedback zu unserer Ostersonderverpackung der Casali Schoko-Bananen Riegel transparent Stellung nehmen.
Weder die Verpackungsgröße noch der Inhalt des Produktes wurden im Vergleich zu den Vorjahren verändert. Für das heurige Osterangebot haben wir jedoch die Verpackung an neue regulatorische Anforderungen angepasst. Das Sichtfenster wurde entfernt, um den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der bevorstehenden EU- Verpackungsverordnung (PPWR) gerecht zu werden. Damit haben wir bei der Überverpackung auf ein Monomaterial umgestellt, das vollständig ohne Plastik auskommt. Diese Umstellung ist ein bewusster Schritt in Richtung einer umweltfreundlichen Verpackungslösung. Monomaterialien sind besser recycelbar und erleichtern eine saubere Trennung im Abfalltrennprozess.
Gerade bei den Casali Schoko-Bananen Riegeln ist der Produktschutz besonders wichtig, da der empfindliche Fruchtschaum nur durch eine stabile Kartonverpackung ausreichend geschützt werden kann. Die derzeit eingesetzte Verpackungsmaschine, die ausschließlich dieses Produkt verarbeitet, lässt aktuell keine alternativen Formate zu – die Verpackung ist daher technisch nur in dieser Form umsetzbar.
Um für volle Transparenz zu sorgen, haben wir im Zuge der Entfernung des Sichtfensters die Riegelgröße in Originalgröße deutlich auf der Vorderseite der Verpackung abgebildet. Zusätzlich sind sowohl die Stückzahl (8 Stück) als auch die Grammatur gut sichtbar angegeben. Uns ist es ein großes Anliegen, dass Konsument*innen auf einen Blick erkennen können, was sie kaufen.
Eine klare, verständliche Produktkennzeichnung ist für uns ein zentraler Bestandteil fairer Kommunikation und ein wichtiger Beitrag zur informierten Kaufentscheidung.“
Josef Manner & Comp. AG
6.5.2025
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