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Wanderer auf der Alm durchquert eine Kuh-Herde
Vorsicht bei Mutterkühen Bild: pa-ka5000/Shutterstock

Wanderunfälle auf der Alm: Vorsicht bei Weidevieh

, aktualisiert am premium

Was müssen Bauern, Sennen und Almbesitzer tun, um die Sicherheit zu gewährleisten? Wofür bin ich als Wanderer verantwortlich? Urteile weisen den Weg.

Das sogenannte „Kuh-Urteil“ sorgte 2019 für viel Aufsehen. Eine deutsche Wanderin war 2014 mit ihrem Hund auf der Stubaier Pinnis-Alm in Tirol unterwegs, als sie von einer Mutterkuh-Herde angegriffen und zu Tode getrampelt wurde. Nach einem zivilrechtlichen Prozess über alle Instanzen wurde dem betroffenen Landwirt eine Teilschuld zugesprochen. Der Bauer musste knapp 80.000 Euro und eine monatliche Rente von 780 Euro zahlen (OGH, 5 Ob 168/19w).

Unfälle mit Weidevieh sind nicht häufig. In zehn Jahren, so hat das Kuratorium für Alpine Sicherheit erhoben, gab es zwei ­Todesfälle. Wichtig war das Kuh-Urteil trotzdem. Es führte 2019 zu einer Gesetzes­änderung, denn die Frage lautet: Welche Verwahrung ist erforderlich? Das All­gemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt auch die Tierhalterhaftung und § 1320 bestimmt seither, dass der Halter von ­Tieren in der Alm- und Weidewirtschaft „auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen“ soll. Diese Änderung hat sich ausgewirkt.

2017 gab es eine andere tödliche Kuhattacke auf dem Kranzhorn (Bezirk Kufstein). Hier hat das Oberlandesgericht Innsbruck die Schadenersatzforderungen abgewiesen. Die von der Alm getroffenen Maßnahmen seien  ausreichend. Das Urteil beruht auf der neuen Rechtslage.

 

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1 Kommentar

Wanderunfall

WeiserG, 3. August 2022, 17:08

Es ist traurig und meiner Meinung komplett der falsche Weg der Gesetzgeber den Hausverstand der Menschen abzuschaffen durch unsinnige Urteile und damit die Menschen zu immer mehr Sorglosigkeit zu erziehen,nicht nur bei diesem Urteilsspruch,diese Auswüchse kommen von Amerika zu uns immer mehr herüber.

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