Das sogenannte „Kuh-Urteil“ sorgte 2019 für viel Aufsehen. Eine deutsche Wanderin war 2014 mit ihrem Hund auf der Stubaier Pinnis-Alm in Tirol unterwegs, als sie von einer Mutterkuh-Herde angegriffen und zu Tode getrampelt wurde. Nach einem zivilrechtlichen Prozess über alle Instanzen wurde dem betroffenen Landwirt eine Teilschuld zugesprochen. Der Bauer musste knapp 80.000 Euro und eine monatliche Rente von 780 Euro zahlen (OGH, 5 Ob 168/19w).
Unfälle mit Weidevieh sind nicht häufig. In zehn Jahren, so hat das Kuratorium für Alpine Sicherheit erhoben, gab es zwei Todesfälle. Wichtig war das Kuh-Urteil trotzdem. Es führte 2019 zu einer Gesetzesänderung, denn die Frage lautet: Welche Verwahrung ist erforderlich? Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt auch die Tierhalterhaftung und § 1320 bestimmt seither, dass der Halter von Tieren in der Alm- und Weidewirtschaft „auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen“ soll. Diese Änderung hat sich ausgewirkt.
2017 gab es eine andere tödliche Kuhattacke auf dem Kranzhorn (Bezirk Kufstein). Hier hat das Oberlandesgericht Innsbruck die Schadenersatzforderungen abgewiesen. Die von der Alm getroffenen Maßnahmen seien ausreichend. Das Urteil beruht auf der neuen Rechtslage.
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Wanderunfall
WeiserG, 3. August 2022, 17:08