Damit die Energieversorgung reibungslos funktioniert, ist es wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden. Vergleichen Sie Angebote und Preise für Strom und Gas mit dem Tarifkalkulator der E-Control (e-control.at/tarifkalkulator).
Umzug geplant? Strom und Gas rechtzeitig regeln
Kartons packen, Termine koordinieren, Adressen ändern: Wer an einen neuen Wohnort zieht, hat viel um die Ohren.
Bei der Anbieterwahl für Strom und Gas sind Sie völlig frei. Ein Umzug ist daher die ideale Gelegenheit, um bestehende Tarife zu überprüfen, einen Anbieterwechsel zu überlegen und so Kosten zu sparen. Für die Energieversorgung an Ihrer neuen Adresse benötigen Sie einen Energieliefer- und einen Netzzugangsvertrag. Der Energielieferant braucht dazu Ihre neue Anschrift, Zähler nummer und den aktuellen Zählerstand der neuen Wohnung.
Strom und Gas
Energieliefervertrag. Sie schließen ihn mit dem gewählten Strom- bzw. Gasanbieter ab. Der bisherige Energieliefervertrag lässt sich meist mit 14-tägiger Frist kündigen. Wichtig: An- und Abmeldungen sind nicht rückwirkend möglich.
Netzzugangsvertrag mit dem Netzbetreiber (nicht wählbar). Sie informieren auch den zuständigen Netzbetreiber über Ihren Ein- und Auszug. Frist: meist ein Monat zum Monatsende.
Zählerstände dokumentieren. Lesen Sie am Auszugstag die Zählerstände im bisherigen Zuhause ab und notieren Sie die Anfangswerte der Zähler in der neuen Wohnung. Den Zähler finden Sie meist nahe dem Hauptsicherungskasten.
Tipp: Fotografieren Sie die Zählerstände und übermitteln Sie diese dem Netzbetreiber. Nehmen Sie keine Ablesung vor, werden die Werte geschätzt, was zu Ungenauigkeiten führen kann. Erfolgt keine rechtzeitige Ummeldung des Liefervertrags für den neuen Wohnsitz, werden Sie automatisch der Grundversorgung für Strom und Gas zugeordnet. Diese kommt oft teurer als der bisherige Tarif.
Konsument-Buch
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