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Mann tauscht Batterien
Bild: Aliaksandr/stock.adobe

Batterien tauschen: EU-Verordnung erleichtert Wechsel

EU-Verordnung verbessert Nutzung und Nachhaltigkeit.

Kopfhörer, Laptops, Spiele-Controller: Bald brauchen neu ausgelieferte technische Geräte laut EU-Batterieverordnung Akkus bzw. Batterien, die die Nutzerinnen und Nutzer einfach tauschen können (ohne etwas zu beschädigen). Das muss mit normalem Werkzeug möglich sein. Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Anbieter ein Spezialwerkzeug kostenlos mitliefert. 

Sinnvolle Änderungen

  • Hersteller müssen Ersatzakkus mindestens fünf Jahre nach Auslaufen des Produktes anbieten. 
  • Die Geräte sollen auch mit Batterien anderer Anbieter funktionieren. 
  • Software darf den Tausch nicht behindern. 

EU-Batterien Verordnung

Hintergrund ist die EU-Batterien Verordnung Nr. 2023/1542. Sie gilt seit 2023/2024. Die Verordnung ist ein großes Regelwerk, will Umweltbelastungen reduzieren, Kreislaufwirtschaft stärken, Leistung und Sicherheit verbessern und Transparenz für Verbraucher und Behörden erhöhen. Die Vorschriften zum Tausch von Gerätebatterien sind ein Teil davon und treten am 18. Februar 2027 in Kraft. 

Für einige Produktgruppen wie Smartwatches, Fitness-Tracker oder manches elektronisches Spielzeug können Ausnahmen gelten. Für Smartphones und Tablets gilt die sogenannte Ökodesign-Verordnung. Sie müssen zwar nicht zwingend einen austauschbaren Akku besitzen aber klare Anforderungen an Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Akkulebensdauer erfüllen. 

Schon heute positive Beispiele

Manche Anbieter ermöglichen Konsument:innen bereits heute den Batteriewechsel. So nennt die Stiftung Warentest bei den Kopfhörern Fairbuds XL und XL 2025, bei den Laptops drei Modelle des US-Anbieters Framework. Der Spiel-Controller der Xbox Wireless läuft mit AA-Batterien statt mit fest verbautem Akku. 

Negative Beispiele

Das sind die positiven Beispiele. Wir haben auch negative: So hatten wir z. B. 2025 elektrische Zahnbürsten getestet. Der Test zeigte, dass der Akkutausch für Nutzer nicht möglich ist. Das kann Frust erzeugen und es vermehrt den Elektroschrott. 

Handel und Hersteller stark betroffen

Die EU-Batterien Verordnung wirkt nicht nur in Richtung Konsument:innen. Sie betrifft, so berichtet die Wirtschaftskammer, auch Handel und Hersteller und das sehr stark. 

  • Neue Batteriearten: Zusätzlich zu den bekannten drei Batteriearten - Geräte-, Fahrzeug und Industriebatterien - werden zwei neue Arten eingeführt: Batterien für Elektrofahrzeuge (EV) und für leichte Transportmittel. Die Abkürzung für sie lautet LTM (bzw. englisch LMT, light means of transport), gemeint sind E-Bikes, E-Scooter usw. 
  • E-Bikes, E-Scooter: Für Batterien in leichten Transportmitteln gilt, dass diese zumindest von Fachpersonal entnommen werden können. 
  • Kostenlose Rücknahme: Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeuge, Industrie- und Starterbatterien müssen seit Anwendung der Verordnung kostenlos zurückgenommen werden. Das verbessert die Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher. 
  • Neue Kennzeichnung: Ab 18. August 2026 müssen Batterien neue Kennzeichnungen und einen QR-Code tragen. Beides soll Verbraucher:innen über Kapazität, Leistung, Haltbarkeit, chemische Zusammensetzung und die Pflicht zur getrennten Entsorgung informieren. 
  • Digitaler Batteriepass: Für Batterien für leichte Transportmittel und Elektrofahrzeuge sowie industrielle und gewerbliche Zwecke mit einer Kapazität von mehr als zwei Kilowattstunden (kWh) wird schrittweise ein digitaler Batteriepass eingeführt. Er enthält Informationen über das Batteriemodell, verwendete Rohstoffe, Nutzung und dergleichen und soll das Recycling erleichtern. 
  • Neue Sorgfaltspflichten für große Unternehmen: Große Unternehmen müssen soziale und ökologische Risiken entlang ihrer Lieferketten für Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Nickel oder Graphit ermitteln, vermeiden und minimieren. Dafür sind Sorgfaltspflichten (Due Diligence) vorgeschrieben. Menschen in den Lieferketten müssen Zugang zu Beschwerde- und Entschädigungsmechanismen haben. 

Vielleicht Verbot

Bis Ende 2030 soll die Kommission prüfen, ob nicht-wiederaufladbare Batterien in der EU verboten werden sollen.  

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