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Streamingwebsites - Falle Probeabo

Aus einem vermeintlich kostenlosen Probeabo auf einer Streaming-Plattform kann ein teurer Spaß werden. Zahlen muss man allerdings nicht in jedem Fall. Das EVZ Österreich hilft.

Reinhold G. (Name geändert) will im Internet Filme gratis anschauen. Auf der Web­site ­view4u.co wird er fündig. Zur Registrierung wird er auf die Website nurhdfilme.com ­umgeleitet. Nachdem er seinen Account ­angelegt hat, öffnet sich die Seite kino welt24.com. Hier soll er sich erneut regis­trieren.

Er bekommt eine Codenummer zu­geteilt, mit der er schließlich Zugang zum Filmangebot hat. Als Reinhold G. am nächs­ten Tag erneut auf view4u.co einsteigt, wird er anstatt auf Kinowelt24 auf die identisch gestaltete Seite Cinemaxx24 umgeleitet. ­Erneut folgt er der Aufforderung, sich zu registrieren. Die Codenummer, die er daraufhin erhält, ist identisch mit jener des Vortages.

Zwei Jahresbeiträge gefordert

Die Freude über das "kostenlose" Filmangebot währt nicht lange. Einige Tage später ­erhält Reinhold G. eine Mail. Darin wird er aufgefordert, einen Jahresbeitrag in Höhe von rund 138 Euro für eine Mitgliedschaft bei Kinowelt24 zu bezahlen. Erst jetzt liest er sich die Nutzungsbedingungen genauer durch. Dort steht, dass der Mitgliedsbeitrag fällig wird, wenn er die Registrierung nicht innerhalb von 5 Tagen löscht.

Der Konsument fühlt sich zwar nicht korrekt behandelt, dennoch überweist er die angegebene ­Summe. Zwei Tage später erhält er ­erneut eine Rechnung per Mail. Dieses Mal fordert auch noch Cinemaxx24 einen Jahresbeitrag in Höhe von 238 Euro. Am selben Tag erhält er zudem einen Anruf einer Cinemaxx24-­Mitarbeiterin. Sie klärt ihn darüber auf, dass die Frist für die Löschung des Accounts verstrichen sei und er deshalb zahlen müsse.

Vorsicht bei Testabos und Newslettern!

Reinhold G. wendet sich an das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) beim VKI. Dort kennt man die Probleme rund um Streaming-Plattformen. EVZ-Experte ­Andreas Herrmann dazu: "Seit Sommer letzten Jahres häufen sich die Beschwerden über diverse Anbieter. Uns liegen Fälle vor, bei denen sich Kunden auf der ­Website für ein als kostenlos ausgewiesenes Testabo regis­triert oder für einen Newsletter angemeldet haben. Einige Tage später wurden sie zur Zahlung von Beträgen bis über 200 Euro ­aufgefordert."


Foto: ECC-Net und Europäische Union

Dieser Artikel entstand im Rahmen der „Action 670702 – ECC-NET AT FPA“, für welche das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014–2020) erhält.

Kein Vertrag ohne Information

Kein Vertrag ohne Information

Doch selbst wenn in den ­Zahlungsaufforderungen gleich mit einem Inkassobüro und rechtlichen Schritten gedroht werde, solle man sich davon, so der Jurist, nicht gleich einschüchtern lassen. "Der Betreiber muss den Kunden zum Ende des Probeabos gesondert darüber infor­mieren, dass es zu einem kostenpflichtigen Jahresabo kommt, wenn er den Vertrag nicht kündigt. Bleibt diese Erinnerung aus, kommt auch kein weiterführender Vertrag zustande."

Kein Impressum, kein Firmenname

Im Fall von view4u.co erkennt Andreas Herrmann zudem einige Merkwürdigkeiten, die auf ein illegales Angebot hindeuten. So ist auf der Website kein Impressum zu finden. Für Firmen aus Europa ist ein Impressum verpflichtend vorgeschrieben – da sich das Angebot eindeutig an deutschsprachige Verbraucher richtet, wäre davon auszu­gehen, dass es sich um eine europäische Firma handelt. Falls nicht, stellt sich die Frage, warum sie sich nicht zu erkennen gibt und unklar bleibt, mit wem der Vertrag abgeschlossen werden soll.

"Kein gutes Zeichen ist zudem, dass die Website auf keinen Namen oder keine Firma registriert ist. Der Inhaber der Domain möchte offenbar nicht mit seinem Namen in Erscheinung treten", sagt Herrmann. Dies trifft nicht nur für das Streaming-Portal view4u.co zu. Auch von der britischen ­Firma Turqoiz Limited betriebene Portale wie etwa streamflix.de, bigostream.de oder flixago.de arbeiten nach diesem ­Muster. Diese sind inzwischen alle nicht mehr erreichbar.

Unwissen schützt vor Strafe nicht

"Wir haben die Erfahrung gemacht, dass derartige Portale relativ schnell wieder stillgelegt werden", sagt EVZ-Jurist Andreas Herrmann. Er rät zur Vorsicht: "Wer sich Kinofilme auf illegalen Portalen ansieht, kann sich unter Umständen strafbar machen. Auf Unwissenheit kann man sich dann nicht berufen. Wenn man nicht weiß, dass ein Film nicht legal angeboten wurde, bewahrt einen das nicht vor Strafe."

VKI-Tipps

  • Ohne Hinweis kein Vertrag. Der Betreiber muss vor der Umwandlung des kostenlosen Probeabos in ein kostenpflichtiges Jahresabo ausdrücklich (z.B. per Mail) auf die bevorstehende Änderung hinweisen. Hält er sich nicht daran, kommt auch kein gültiger Vertrag zustande. Der Nutzer muss dann nicht zahlen.
  • Nicht reagieren. Kunden sollten nicht auf Anrufe oder Nachrichten des Anbieters reagieren. Befindet sich am Ende der Rechnung ein "Unsubscribe"-Link, kann man sich aus dem E-Mail-Verteiler des Anbieters austragen. Das verhindert, dass weitere Rechnungen zugestellt werden.
  • Musterbrief des EVZ. Wer eine frag­würdige Rechnung erhält, kann sich an das Europäische Verbraucherzentrum Österreich wenden (info@europakonsument.at, Hotline 01 588 77 81). Das EVZ bietet auch einen kostenlosen Musterbrief an, um die Ausbuchung der Rechnung einzufordern.
  • Legale Quelle. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam, Musik oder Filme nur auf Seiten zu streamen, die eindeutig eine Erlaubnis von den Urhebern bzw. Recht­e­inhabern haben und bei denen es sich somit um eine legale Quelle handelt. Prob­lematisch sind Seiten, auf denen nicht ­einmal ein Impressum zu finden ist.

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