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Sony-Logo an einer Fassade
Sony PSN: Dem Kunden das Konto gesperrt. Bild: Sundry Photography/Shutterstock

Sony Playstation: Konto gesperrt - Sniper Ghost Warrior Contracts 2

Ein Kunde bezahlt ein Videospiel, kann es nicht nutzen, reklamiert und bekommt mit Sony richtig Ärger. - Wir konnten helfen.

Videospiele - der eine wird Bauer und züchtet Kühe, der andere wird Sniper (Scharfschütze) und bekämpft einen Diktator. Karl Sass wählt das Spiel Sniper Ghost Warrior Contracts 2. Es kommt aus einem polnischen Studio, läuft im Single-Player-Modus und hat keine Lootboxen, wunderbar. Schießt der Sniper, fliegt die Kamera der Kugel hinterher, beäugt sie von der Seite, schaut in Zeitlupe zu, wie sie feindliche Schädel spaltet und sich dann rot, nass und rotierend im Dunkel verliert. Man gönnt sich ja sonst nichts.

Screenshot des Videospiels Sniper Ghost Warrior Contracts
Bild: steampowered.com/Screenshot (17.3.2023)

Die Vorgeschichte

Der Konsument besitzt eine Sony Playstation (PSN), kauft im August 2022 direkt aus dem Bedienfeld eine Spielergänzung für Sniper Ghost Warrior Contracts 2 und zahlt 29,99 Euro.

Start. Geht nicht. Kein Download, kein Spiel, kein Sniper.

Warten. Vergeblich.

Also den PSN-Support kontaktieren. Ein Mail an die falsche Sony-Adresse nützt nichts, mehrere Mails an die richtige auch nicht. Also holt sich Herr Sass über PayPal das Geld zurück.

Wer Sony reizt, lebt gefährlich

Wer den Diktator reizt, lebt gefährlich, das kennt Sass aus Sniper Ghost Warrior. Wer Sony reizt, auch. Nach der Rückbuchung sperrt Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited dem Kunden den Zugang zu seinem Onlineaccount und damit auch zu sämtlichen anderen Spielen, die Sass im Laufe der Zeit über seinen Playstation-Account gekauft hat.

Gesperrt: Erst zahlen, dann spielen

Der Schriftverkehr wird struppig und unerfreulich. Sony setzt ihm das Messer an; er müsse die 29,99 bezahlen, sonst werde der Fall nicht überprüft. „In den Nutzungsbedingungen wird unter Punkt 25 darauf hingewiesen, dass wir alle Deine Accounts sperren können und Du dadurch auch den Zugriff auf `manche oder alle Produkte verlierst´.“ Sony weiter: „Eine Aktivierung des Accounts ohne Begleichung des ausstehenden Betrages ist ausgeschlossen.“

"Erpressung"

Herr Sass: „Dass man erpresst wird, etwas nicht zur Verfügung Gestelltes zu bezahlen, damit man wieder Zugang zu anderen, bereits bezahlten Spielen bekommt, finde ich in hohem Maß unseriös.“

Unsere britischen Partner informieren Sony

Sony Interactive sitzt in London. Wir kontaktieren daher die Kolleg:innen unserer britischen Partnerorganisation, dem ECC United Kingdom und schreiben: „He alleges that despite successfully paying for the game, no game file was received. He complained to customer support but did not get any assistance.“ Die ECC-Leute setzen – bildlich gesprochen – einen juristischen Sniper an und ja: Treffer. Sony spricht von „Kulanz“, reaktiviert das Konto und stellt die gekauften Spiele wieder zur Verfügung.

Nicht der erste Ärger mit Sony

Es ist nicht das erste Mal, dass wir Sony Interactive Entertainment die Rechtslage in Erinnerung rufen mussten. Folgen Sie unten den Links.

Betreut hat den Fall ...

Portrait von Mag. Anja Sollereder
MMag. Anja Sollereder, Juristin beim VKI Bild: priv/VKI

... unsere Juristin MMag.a Anja Sollereder aus unserer Beratung.

Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.

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1 Kommentar

Reklamation und Geld zurück unmöglich

djrob, 15. Juni 2023, 11:06

Vor 3 Jahren ist uns dasselbe passiert. Es wurde ein Spiel angepriesen mit vielen Goodies, die sich als Flop herausstellten und auch teilweise nicht enthalten waren, wie in der Beschreibung. Ich holte , nachdem der Schriftverkehr erfolglos war, mir über Paypal das Geld zurück, sofort war das gesamte Konto gesperrt. Wir bezahlten schließlich das Geld wieder, da wir selbst die gekauften Spiele nicht mehr nutzen konnten und mir den Aufwand, auch mangels Rechtsschutz, nicht antun wollten.
Heute würde ich es zum Prozess vor Gericht bringen und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Erpressung und Unterschlagung einbringen.

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