Frau Brandner will im Juli 2025 auf Willhaben etwas verkaufen. Es ist ihr erster Versuch. Sie folgt einem Angebot, wird auf Whatsapp geleitet, soll einen QR-Code scannen und in ihrem Raiffeisen-Banking ihre Daten eingeben. Willhaben, Raiffeisen, … die Seiten sehen alle perfekt aus. Was sie nicht bemerkt: Es ist ein Betrug. Kriminelle registrieren mit den eingegebenen Daten ein zweites Gerät für das Online-Banking und heben über diese Hintertür von Frau Brandners Konto ab. Der Schaden beträgt 1.500 Euro. Sie meldete den Vorfall sofort ihrer Bank und erstattete auf deren Wunsch Anzeige.
Raiffeisen: Online-Betrug - Bank will Schaden abwälzen
Eine Frau verliert durch einen Phishing-Betrug 1500 Euro. Die Bank will den Schaden nicht ausgleichen. Die Kundin habe angeblich „grob fahrlässig“ gehandelt. Wir konnten helfen.
Wer trägt den Schaden?
Sie sei, berichtet sie, nach einer langen Heimreise stark übermüdet gewesen. „Ich habe“, argumentiert sie, „diese Zahlungen nicht autorisiert und bin Opfer einer professionellen Täuschung geworden.“ Das Sicherheitssystem der Bank habe in der Vergangenheit selbst bei kleinen Auslandszahlungen wiederholt Alarm geschlagen. Jetzt, bei viele höheren Buchungen habe es nicht eingegriffen. Sie erhält in der Nacht Push-Tan-Benachrichtigungen, aber „keine einzige Abbuchung wurde durch mich freigegeben“. Sie möchte, dass die Raiffeisen Landesbank NÖ/Wien den Schaden ausgleicht.
Zweites Gerät als Hintertürl
Die Raika lehnt ab: In ihrem Fall wurde ein zweites Gerät (Smartphone, Tablet) zu elektronischen Zahlungsdiensten von Raiffeisen (Mein ELBA, RaiPay etc.) hinzugefügt. „Im Rahmen des Aktivierungsprozesses“, schreibt eine Mitarbeiterin der Abteilung Risk & Collections von Raiffeisen, „wird von unserer Seite mehrfach auf die Gefahren der Freigabe hingewiesen. (…) Wir leiten aufgrund der Nichtbeachtung mehrfacher Warnhinweise und einer zusätzlichen Bestätigung mittels starker Kundenauthentifizierung eine grobe Fahrlässigkeit ab.“ Keine Rückzahlung.
Bank lehnt Rückzahlung ab
Frau Brandner wendet sich an die Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft - erfolglos. Die Bank lehnt Schlichtung und Rückzahlung ab – wegen „grober Fahrlässigkeit“. Sie zahlt aber aus „Kulanz“ 400 Euro zurück.
Nun bietet §67 des Zahlungsdienste-Gesetzes solchen Betrugsopfern sehr starken Schutz. In diesen Phishing-Fällen muss fast immer die Bank den Schaden beheben - und zwar rasch. So bestimmt es das Gesetz.
Viele Banken wimmeln ab
In der Praxis wimmeln Banken Ansprüche ab. Wir haben deswegen 2025 die BAWAG geklagt (mehr unter konsument.at/bawag-sa-2025) Das Problem ist groß, sehr groß. 86 Prozent der betrügerischen Schäden zahlen die Kunden selbst. Das berichtet die European Banking Authority („2024 Report an Payment Fraud“).

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