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Symbolbild: Eine Grafik mit einem Computerbildschirm, aus dem mehrere Warnschilder schweben. Daneben zwei Personen.
Hüten Sie sich vor Betrug. Wir helfen Ihnen dabei. Bild: Magura/Shutterstock.com; Montage: VKI

Aktuelle Warnungen

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Flugreisen: Online‑Check‑in als Kostenfalle

Redaktion, 25. Juni 2026, 13:06

Online einchecken, Sitzplatz wählen, Bordkarte laden – vieles rund ums Fliegen läuft heute digital und schnell. Doch genau dort lauern neue Risiken: Immer öfter übernehmen Drittanbieter den Check‑in für Flugreisende. Was als günstiger Service für wenige Euro beginnt, kann sich unerwartet zu einem kostenpflichtigen Abo entwickeln.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland berichtet von zahlreichen Beschwerden. Häufig ist für Nutzer:innen nicht klar erkennbar, ob sie direkt bei der Airline buchen oder bei einem externen Anbieter landen. Oft genügt ein scheinbar harmloser Klick, um eine Mitgliedschaft abzuschließen. In Einzelfällen werden wenige Tage später deutlich höhere Beträge abgebucht. Gleichzeitig klagen Betroffene darüber, dass Leistungen unvollständig oder gar nicht erbracht werden.

Intransparent
Ein zentrales Problem ist mangelnde Transparenz. Gerade auf Smartphones sind Hinweise zu Vertragspartnern, Preisen oder Laufzeiten oft versteckt oder verkürzt dargestellt. Viele Reisende bemerken erst bei der Abbuchung, dass sie nicht mit der Airline selbst, sondern mit einem Drittanbieter einen Vertrag geschlossen haben. Neben finanziellen Folgen entstehen auch praktische Nachteile: Wer nicht direkt über die Fluglinie bucht, erhält wichtige Informationen zu Änderungen oft verspätet oder gar nicht. Im Problemfall fehlt der direkte Kontakt zur Airline – ein entscheidender Nachteil.

Aufmerksam bleiben
Das EVZ rät daher, besonders aufmerksam zu sein: Wer ist Vertragspartner? Anbieter genau prüfen, Preisangaben vollständig lesen und den letzten Buchungsschritt kritisch betrachten. Wird klar und verständlich darauf hingewiesen, dass ein kostenpflichtiger Vertrag oder ein Abonnement abgeschlossen wird?

Qartel: Abofalle inkludiert

Redaktion, 7. Mai 2026, 15:05

Ein Konsument berichtet: „Auf der Suche nach einem Rostumwandler habe ich auf den Internetseiten verschiedener Zeitungen die Werbeeinschaltung von Qartel gesehen. Es wird geworben mit bester Qualität, Geld zurück bei Nichtgefallen etc.

Ein Test mit einem Stück rostigen Stahls nach der Lieferung sagte mir: Fake! Wirkung nur oberflächlich, unter dieser ‚Farbschicht‘ alles wie vorher. Also wollte ich das Geldrückgabeangebot nutzen. Wollte.

Es kam nämlich eine Nachricht dass ich die Rücksendung nach China, zwischen 25 und 35 US-Dollar, selbst zu bezahlen hätte. Aber, weil die Firma mit den Kunden ‚mitfühlt‘, hat man mir eine Rückzahlung von 30 Prozent angeboten. Die Schrottware könnte ich behalten, sie eventuell einem Bekannten schenken!

Etwas schlauer geworden, habe ich mich im Internet umgesehen und dabei erfahren, dass bei Qartel ein gut verstecktes Abonnement auf unbedarfte Käufer lauert. Jeden Monat wird Mist zugesendet und Qartel bucht monatlich einen Betrag ab. Ich habe sofort an die E-Mailadresse geschrieben und, für den Fall, dass ich in diese Abofalle getappt sei, die sofortige Kündigung verlangt. Außerdem habe ich mitgeteilt, dass ich bei Paypal sämtliche eventuell von Qartel geforderten Zahlungen untersagt habe.

Antwort von Qartel: Das Abo sei ‚kostenfrei‘ storniert worden und es fielen keine weiteren Kosten an. Weil ich Paypal eingeschaltet habe, sei aber die 30-Prozent-Rückzahlung nicht mehr garantiert.“

Vital-Kompass: Enttäuschender Messerschärfer

Redaktion, 7. Mai 2026, 15:05

Ein Konsument berichtet: „Ich hatte bei der Firma Vital-Kompass einen Messerschärfer um 39,90 Euro bestellt, der auch geliefert wurde. Leider war von den versprochenen tollen Schleifergebnissen nichts zu merken. Keine Spur davon, dass ‚selbst billige Ikea-Messer schärfer werden und wesentlich besser schneiden als die teuren WMF-Messer um 300 Euro.‘ Außerdem war in der Anzeige die schwarz-rot-goldene Fahne der Bundesrepublik Deutschland abgebildet, in die die Worte ‚entworfen und designed in Deutschland‘ geschrieben waren.

Auf meine Mitteilung an Vital-Kompass, dass ich den Messerschärfer wegen Ineffizienz retournieren werde, wurde mir eine Adresse in China genannt. Als ich das Retoure-Paket dann auf die Post gebracht habe, wurde mir dort mitgeteilt, dass ich ein Zollformular ausfüllen muss. In diesem Zollformular sind jedoch Angaben notwendig, die nur Vital-Kompass kennt. Daher habe ich die für den Rücktransport notwendigen Informationen angefordert.

Leider hat mir die ‚Support-Abteilung‘ von Vital-Kompass keine dieser Infos übermittelt, im Gegenteil, sie zeigten sich verwundert über meinen Wunsch und waren nicht bereit, mich zu unterstützen.

So werde ich nun auf dem nicht funktionierenden Messerschärfer sitzen bleiben und auch die 39,90 Euro abschreiben müssen.“

Variova.de: Massenware aus China

Redaktion, 7. Mai 2026, 15:05

Eine Konsumentin berichtet: „Da mir Regionalität wichtig ist, bin ich auf die Werbung der Firma Variova gestoßen. Angepriesen wurde der Artikel als ‚handgefertigte Keramikblumen von Margret aus Niederösterreich‘, gekommen ist ein Massenprodukt, das laut meiner nachträglichen Recherche im Internet auch bei anderen (Billigst-)Anbietern im Netz zu kaufen ist. Mein Fehler war leider auch, dass ich nicht nach dem Impressum geschaut habe.

Ich kontaktierte die Firma per Mail, deren Sitz in Hongkong ist, nicht so wie auf der Website suggeriert in Deutschland. Man bat mich, das Produkt innerhalb von zwei Wochen zurückzuschicken, dann würde ich mein Geld zurückbekommen. Dies werde ich jedoch nicht tun, da aufgrund einer ‚Sonderaktion‘ bei der Lieferung keine Versandkosten anfielen.

Wenn ich die Rücksendung bezahle (was laut grober Recherche 20 bis 30 Euro ausmachen kann), bleibt es für mich trotzdem sehr fraglich ob ich sowohl den Kaufpreis als auch den Versand zurückbekomme.“

Kleinanzeigen.de: Lücke beim Käuferschutz

Redaktion, 7. Mai 2026, 15:05

Im Rahmen eines Kaufs auf der Plattform kleinanzeigen.de konnte ein Konsument eine österreichische Lieferadresse angeben und den kostenpflichtigen Käuferschutz „Sicher bezahlen“ abschließen. Erst nach Eintritt eines Schadensfalls erhielt er die Information, dass der Käuferschutz ausschließlich für Personen mit Wohnanschrift in Deutschland anwendbar sei.

Nach Ansicht unseres Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) ist dies unzulässig. Wenn der Käuferschutz bei Lieferung ins Ausland von vornherein nicht anwendbar sei, dies aber weder im Bestellprozess offengelegt noch technisch verhindert werde, liege eine irreführende Geschäftspraxis durch Unterlassen wesentlicher Informationen vor sowie ein Verstoß gegen das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

Die Gebühr dürfe auch nicht eingehoben werden, wenn für das Unternehmen von vornherein klar sei, dass es die Leistung nicht erbringen könne. Weiters liege ein Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung vor, da die bereits bezahlte Leistung lediglich aufgrund des Wohnsitzes in Österreich verweigert werde.

Sollten Sie mit einem ähnlichen Fall konfrontiert sein, können Sie sich an das EVZ wenden: portal.vki.at/EVZ

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

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