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Symbolbild: Eine Grafik mit einem Computerbildschirm, aus dem mehrere Warnschilder schweben. Daneben zwei Personen.
Hüten Sie sich vor Betrug. Wir helfen Ihnen dabei. Bild: Magura/Shutterstock.com; Montage: VKI

Aktuelle Warnungen

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Erfahrungen mit Online-Shop Navando

Redaktion, 2. September 2026, 16:09

Ein KONSUMENT-Leser schildert seine Erfahrungen:
„Ich habe beim niederländischen Onlineshop Navando zwei SSD bestellt. Die waren so billig, dass ich schon vorsichtiger sein hätte müssen. Ich möchte hier aber andere vor diesem Shop warnen.

Die Festplatten kamen rasch und entsprachen optisch auch dem Angebot. Nur werden sie von meinen PCs nicht erkannt. Ich habe es auf mehreren Rechnern mit Windows 10 und 11 versucht, überall das gleiche Ergebnis.

Rückgabe kostenpflichtig
Nun wird bei Navando auch eine Rückgabemöglichkeit angeboten. Allerdings kostenpflichtig, was mich nicht stören würde. Aber man kann die Ware nicht nach Holland, sondern muss sie nach China rücksenden. In meinem Fall wären das etwa 25 Euro gewesen. Dass die Ware
nach China rückzusenden ist, habe ich aus der Homepage von Navando nicht herauslesen können. Der Shop hat aber als weitere Möglichkeit angeboten 10 Prozent des Warenpreises zu erstatten und ich könnte die Ware dann behalten. Da ich Navando nicht mehr vertraute, habe ich dieses Angebot angenommen und den Betrag auch rasch erhalten.“

Versteckter Hinweis
Tatsächlich ist Navando fast nicht als China-Shop identifizierbar. Die einzigen Hinweise darauf finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wo an zwei Stellen von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer und der Lieferung aus einem Land außerhalb der EU die Rede ist. Auch Watchlist Internet warnt vor Navando. Es handle sich zwar nicht um einen Fakeshop, aber es bestehe die Gefahr, dass es sich um minderwertige Ware handle und es zu Problemen bei der Rücksendung komme.

Mehr zum Thema Chinashops unter europakonsument.at/dropshipping

Haustürgeschäfte mit Energieverträgen

Redaktion, 30. Juli 2026, 09:07

Eine KONSUMENT-Leserin berichtet: „Bei uns im Haus war ein junger Mann unterwegs, der ziemlich forsch meine Stromabrechnung verlangt und etwas von hohen Energiepreisen und Teuerung gemurmelt hat. Auf die Frage, von wem er komme, wen er vertrete etc. kam zunächst keine befriedigende Antwort. ‚Der Chef schickt mich‘, sagte er. Er hatte zwar ein Taferl umgehängt, das hat er aber nicht hergezeigt, auch keinen Ausweis. Er habe das Recht, meine Abrechnung einzusehen. Ich habe geantwortet: ‚Ganz sicher nicht‘ und die Tür vor seiner Nase zugeknallt.

Ein Stockwerk tiefer war er dann auch im Gespräch. Ich bin hinunter, weil ich mir dachte, ich mache sicherheitshalber ein Foto. Da hat er dann mit der Polizei gedroht. Erst da fiel die Bezeichnung Multi Partners. Ein Anruf bei der Polizei hat ergeben, dass die Firma bekannt sei und zwar nicht ungesetzlich, aber doch sehr forsch agiere. Solange man nichts unterschrieben habe, wäre es ok."

Rechtliche Situation
Werbung an der Haustür ist grundsätzlich nicht verboten, solange sie nicht aggressiv und irreführend ausfällt. Dann verstößt sie nämlich möglicherweise gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Lassen Sie sich keinesfalls zu einer voreiligen Unterschrift drängen, erbitten Sie Bedenkzeit und verlangen Sie schriftliche Informationen.

Falls Sie doch unterschrieben haben, haben Sie immer noch zwei Wochen Zeit, vom Vertrag zu diesem sogenannten Haustürgeschäft zurückzutreten. Oft informieren Verkäufer Kunden nicht gesetzeskonform über deren Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht. In diesem Fall verlängert sich die Widerrufsfrist sogar um 12 Monate.

Bei Bedarf bekommen Sie bei uns Rat und Hilfe: vki.at/beratung

Flugreisen: Online‑Check‑in als Kostenfalle

Redaktion, 25. Juni 2026, 13:06

Online einchecken, Sitzplatz wählen, Bordkarte laden – vieles rund ums Fliegen läuft heute digital und schnell. Doch genau dort lauern neue Risiken: Immer öfter übernehmen Drittanbieter den Check‑in für Flugreisende. Was als günstiger Service für wenige Euro beginnt, kann sich unerwartet zu einem kostenpflichtigen Abo entwickeln.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland berichtet von zahlreichen Beschwerden. Häufig ist für Nutzer:innen nicht klar erkennbar, ob sie direkt bei der Airline buchen oder bei einem externen Anbieter landen. Oft genügt ein scheinbar harmloser Klick, um eine Mitgliedschaft abzuschließen. In Einzelfällen werden wenige Tage später deutlich höhere Beträge abgebucht. Gleichzeitig klagen Betroffene darüber, dass Leistungen unvollständig oder gar nicht erbracht werden.

Intransparent
Ein zentrales Problem ist mangelnde Transparenz. Gerade auf Smartphones sind Hinweise zu Vertragspartnern, Preisen oder Laufzeiten oft versteckt oder verkürzt dargestellt. Viele Reisende bemerken erst bei der Abbuchung, dass sie nicht mit der Airline selbst, sondern mit einem Drittanbieter einen Vertrag geschlossen haben. Neben finanziellen Folgen entstehen auch praktische Nachteile: Wer nicht direkt über die Fluglinie bucht, erhält wichtige Informationen zu Änderungen oft verspätet oder gar nicht. Im Problemfall fehlt der direkte Kontakt zur Airline – ein entscheidender Nachteil.

Aufmerksam bleiben
Das EVZ rät daher, besonders aufmerksam zu sein: Wer ist Vertragspartner? Anbieter genau prüfen, Preisangaben vollständig lesen und den letzten Buchungsschritt kritisch betrachten. Wird klar und verständlich darauf hingewiesen, dass ein kostenpflichtiger Vertrag oder ein Abonnement abgeschlossen wird?

Qartel: Abofalle inkludiert

Redaktion, 7. Mai 2026, 15:05

Ein Konsument berichtet: „Auf der Suche nach einem Rostumwandler habe ich auf den Internetseiten verschiedener Zeitungen die Werbeeinschaltung von Qartel gesehen. Es wird geworben mit bester Qualität, Geld zurück bei Nichtgefallen etc.

Ein Test mit einem Stück rostigen Stahls nach der Lieferung sagte mir: Fake! Wirkung nur oberflächlich, unter dieser ‚Farbschicht‘ alles wie vorher. Also wollte ich das Geldrückgabeangebot nutzen. Wollte.

Es kam nämlich eine Nachricht dass ich die Rücksendung nach China, zwischen 25 und 35 US-Dollar, selbst zu bezahlen hätte. Aber, weil die Firma mit den Kunden ‚mitfühlt‘, hat man mir eine Rückzahlung von 30 Prozent angeboten. Die Schrottware könnte ich behalten, sie eventuell einem Bekannten schenken!

Etwas schlauer geworden, habe ich mich im Internet umgesehen und dabei erfahren, dass bei Qartel ein gut verstecktes Abonnement auf unbedarfte Käufer lauert. Jeden Monat wird Mist zugesendet und Qartel bucht monatlich einen Betrag ab. Ich habe sofort an die E-Mailadresse geschrieben und, für den Fall, dass ich in diese Abofalle getappt sei, die sofortige Kündigung verlangt. Außerdem habe ich mitgeteilt, dass ich bei Paypal sämtliche eventuell von Qartel geforderten Zahlungen untersagt habe.

Antwort von Qartel: Das Abo sei ‚kostenfrei‘ storniert worden und es fielen keine weiteren Kosten an. Weil ich Paypal eingeschaltet habe, sei aber die 30-Prozent-Rückzahlung nicht mehr garantiert.“

Vital-Kompass: Enttäuschender Messerschärfer

Redaktion, 7. Mai 2026, 15:05

Ein Konsument berichtet: „Ich hatte bei der Firma Vital-Kompass einen Messerschärfer um 39,90 Euro bestellt, der auch geliefert wurde. Leider war von den versprochenen tollen Schleifergebnissen nichts zu merken. Keine Spur davon, dass ‚selbst billige Ikea-Messer schärfer werden und wesentlich besser schneiden als die teuren WMF-Messer um 300 Euro.‘ Außerdem war in der Anzeige die schwarz-rot-goldene Fahne der Bundesrepublik Deutschland abgebildet, in die die Worte ‚entworfen und designed in Deutschland‘ geschrieben waren.

Auf meine Mitteilung an Vital-Kompass, dass ich den Messerschärfer wegen Ineffizienz retournieren werde, wurde mir eine Adresse in China genannt. Als ich das Retoure-Paket dann auf die Post gebracht habe, wurde mir dort mitgeteilt, dass ich ein Zollformular ausfüllen muss. In diesem Zollformular sind jedoch Angaben notwendig, die nur Vital-Kompass kennt. Daher habe ich die für den Rücktransport notwendigen Informationen angefordert.

Leider hat mir die ‚Support-Abteilung‘ von Vital-Kompass keine dieser Infos übermittelt, im Gegenteil, sie zeigten sich verwundert über meinen Wunsch und waren nicht bereit, mich zu unterstützen.

So werde ich nun auf dem nicht funktionierenden Messerschärfer sitzen bleiben und auch die 39,90 Euro abschreiben müssen.“

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

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