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Aktuelle Warnungen

Falsche Post von Europol
Redaktion, 4. November 2025, 14:11
Erst kommt der Vorwurf. Die durchgeführten Überprüfungen hätten ergeben, dass „sowohl Ihre Internetverbindung als auch Ihr Telefonapparat für den Zugriff auf verbotene und als eingeschränkt eingestufte Inhalte genutzt wurden“.
Dann folgt die Androhung von Sanktionen: „In Deutschland können solche Handlungen gemäß Artikel 184b des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafen geahndet werden. In Österreich sehen die Artikel 207a und 207b des Strafgesetzbuches Sanktionen von 1 bis 15 Jahren vor.“
Und dann wird Druck aufgebaut. Es wird klar gemacht, dass Sie der Sache nicht entkommen können: „Die Untersuchung umfasste Ihre Netzwerkdaten, Ihre telefonischen Kommunikationsvorgänge, gesicherte Übertragungen sowie Verbindungsinformationen. Die Referenz EC 79 51-BEF wurde in der europäischen Analysedatenbank registriert.“
Und: „Sie sind verpflichtet, unverzüglich schriftlich zu antworten. Bei Ausbleiben einer Antwort kann eine internationale Maßnahme gemäß der Richtlinie EUROPOLINT-947 eingeleitet werden.“
Selbst wenn Sie bis dahin noch unter Schock standen, sollte die Tatsache, dass eine Gmail-Adresse für Ihre Antwort vorgesehen ist, Sie stutzig machen. Die einzig richtige Reaktion auf diese Art von Schreiben ist das Ignorieren!