Ob Spam, Phishing, Ransomware, Kleinanzeigen-, Telefon- oder Haustürbetrug – hier finden Sie aktuelle Beispiele, zusammengetragen von der KONSUMENT-Redaktion sowie registrierten Leser:innen. Zum Mitmachen melden Sie sich bitte mit Benutzernamen und Passwort an, damit Sie dann unten einen Kommentar erstellen können.
Aktuelle Warnungen

Haustürgeschäfte mit Energieverträgen
Redaktion, 30. Juli 2026, 09:07
Ein Stockwerk tiefer war er dann auch im Gespräch. Ich bin hinunter, weil ich mir dachte, ich mache sicherheitshalber ein Foto. Da hat er dann mit der Polizei gedroht. Erst da fiel die Bezeichnung Multi Partners. Ein Anruf bei der Polizei hat ergeben, dass die Firma bekannt sei und zwar nicht ungesetzlich, aber doch sehr forsch agiere. Solange man nichts unterschrieben habe, wäre es ok."
Rechtliche Situation
Werbung an der Haustür ist grundsätzlich nicht verboten, solange sie nicht aggressiv und irreführend ausfällt. Dann verstößt sie nämlich möglicherweise gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Lassen Sie sich keinesfalls zu einer voreiligen Unterschrift drängen, erbitten Sie Bedenkzeit und verlangen Sie schriftliche Informationen.
Falls Sie doch unterschrieben haben, haben Sie immer noch zwei Wochen Zeit, vom Vertrag zu diesem sogenannten Haustürgeschäft zurückzutreten. Oft informieren Verkäufer Kunden nicht gesetzeskonform über deren Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht. In diesem Fall verlängert sich die Widerrufsfrist sogar um 12 Monate.
Bei Bedarf bekommen Sie bei uns Rat und Hilfe: vki.at/beratung