Halten und Parken auf fremdem Privatgrund ist nicht akzeptabel. Aber aus solchen Fehlern - es geht um Besitzstörung - ein richtiges Abmahngeschäft zu machen auch nicht.
PV22-Parkplatz: überzogene Forderungen abgestellt
Besitzstörung: Immer wieder hat die PV22 GmbH von Autofahrern großes Geld für kleine Parkvergehen gefordert. Wir hatten geklagt. Jetzt ist Schluss damit.
Zahlen oder Klage
Jahrelang hat die Firma PV22 Parkplatzvermietung GmbH Autofahrer mit überzogenen Forderungen gequält. Wer auf eines dieser Grundstücke fuhr – bekannt ist die Franz-Eduard-Matras-Gasse in Wien –, wurde gefilmt, angeschrieben und sollte viel Geld zahlen. Andernfalls drohte die PV22 mit Besitzstörungsklage.
Nur echte Kosten fordern
Wir sind wegen der vielen Beschwerden zu Gericht gegangen, mit Erfolg. Anfang Jänner hat sich die beklagte Firma zu einem sogenannten gerichtlichen Unterlassungsvergleich verpflichtet. Das bedeutet: Das Unternehmen darf nur die tatsächlichen Kosten einer Rechtsverfolgung fordern. Diese muss „zweckentsprechend“, also nicht übertrieben sein. Das sind rund 30 Euro – statt bisher 400 bis 1.200 Euro. Damit lohnt sich das Geschäft nicht mehr.
Auch Geschäftsführer
Der gerichtliche Vergleich betrifft nicht nur die Firma, also die PV22 Parkplatzvermietung GmbH, sondern auch deren Geschäftsführer. Das ist wichtig. Denn sonst sperrt er die eine Firma zu und betreibt mit einer neuen das Abmahngeschäft weiter.
Zupfdi/Fumy ausgebremst
Die PV22 ist nicht die Einzige, die aus dem Falschparken ein gutes Geschäft machen wollte. Zupfdi/Fumy fischten im selben Teich und wurden von Gerichten ebenfalls in die Schranken gewiesen.
LINKS
heute.at: Klage gegen Parkplatz-Abzocker
https://www.heute.at/s/ausgestraft-jetzt-mega-klage-gegen-parkplatz-abzocker-120084270
Gerichtlicher Vergleich auf PV22
https://www.pv22parkplatzvermietung.eu/
Verbraucherrecht.at: Zupfdi.at - Besitzschützer-Geschaeftsmodell laut Höchstgericht unzulaessig
https://verbraucherrecht.at/zupfdiat-besitzschuetzer-geschaeftsmodell-laut-ogh-unzulaessig/67573
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