Vom Zoll beschlagnahmte gefälschte Produkte erreichten 2015 EU-weit einen Warenwert von 642 Millionen Euro. In Österreich hat sich die Anzahl der Produktpiraterie-Aufgriffe gegenüber 2014 verdoppelt, rund 39.000 Artikel wurden vernichtet.
Hauptgeschädigte sind die Verbraucher: Ihr Geld ist weg und die Ware auch. Handelte es sich um Arzneimittel, kommt noch eine Verwaltungsstrafe von mindestens 70 Euro dazu. Wir haben die jüngsten Berichte von Interpol, EU-Plagiatsbehörde und Finanzministerium zum riskanten Interneteinkauf analysiert.
Nur die Spitze des Eisbergs
Die genannten Zahlen umfassen nur, was die europäischen Zollbehörden unter dem Rechtstitel „Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums“ entdeckt und beschlagnahmt haben. Zum geistigen Eigentum – Intellectual Property/IP – gehören Patente, Marken, Geschmacksmuster (eingetragenes Design), Urheberrechte (Copyright) und geografische Herkunftsangaben (Champagner etc.).
Nichts, was es nicht als Fälschung gibt
Als zur Ware gewordener Gesetzesbruch kommt für uns Konsumenten das abstrakt scheinende „geistige Eigentum“ in Form von Luxusuhr und Reisewecker, Sportschlapfen und High Heels, Herrenanzug und Damendessous, Haarwuchsmittel und Viagra-Pille, Nobelhandtasche und Designerbrille, Tonerkartusche und Tintentank, Smartphone und Autoersatzteil daher. Nichts, was nicht als Fälschung angeboten und auch gekauft wird. Oft unwissentlich, manchmal wider alle Vernunft.
Für den damit verbundenen Ärger macht das keinen Unterschied: Die meist per Post oder Kurierdienst eintrudelnde Ware wird vom Zoll „aufgegriffen“ und letztlich zum Großteil vernichtet. 2.771 Sendungen mit 44.832 Produkten verfingen sich 2015 in den Maschen der österreichischen Verteidiger geistigen Eigentums. Das sind einerseits doppelt so viele Sendungen wie im Jahr davor, jedoch nur ein Viertel aller gefälschten Produkte: Ein Hinweis darauf, dass die Schmuggel-Profis andere Wege als den Postversand gefunden haben. Die Zahl der Einzelbesteller nahm aber drastisch zu. Sie mussten 2015 einen Handelswert von 10,7 Millionen Euro in den Wind schreiben. Geld gibt es vom Händler nicht zurück. Der hat auch vom Zoll nichts zu befürchten. Die Verantwortung liegt immer beim Käufer.