Was legt die EU-Ökodesign-Richtlinie fest?
- Widerstandsfähigkeit gegen Stürze und Kratzer sowie Schutz vor Staub und Wasser.
- Langlebige Akkus, die mindestens 800 Lade- und Entladezyklen überstehen und dabei mindestens 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität behalten.
- Vorschriften zur vereinfachten Reparatur und zum Bereitstellen wichtiger Ersatzteile, und zwar für 7 Jahre nach Verkaufsende des Modells.
- Unabhängige Reparaturbetriebe dürfen nicht diskriminiert werden und müssen Zugang zur Hard- und Software erhalten.
- Verfügbarkeit von Betriebssystem-Upgrades für mindestens 5 Jahre ab Markteinführung des Modells.
Achtung! Dies alles gilt nicht für Modelle, die bereits vor dem 20. Juni 2025 auf dem Markt waren.
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