Das steht drauf: Voelkel Grüner Smoothie mit Rote Bete, Grünkohl und Spinat
Gekauft bei: Veganz
Das ist das Problem
„Grüner Smoothie mit Rote Bete, Grünkohl und Spinat“ steht auf dem Flaschenetikett des Voelkel Smoothies. Zusätzlich sind eine aufgeschnittene rote Rübe, ein Stück Grünkohl und ein Blatt Spinat abgebildet. Der Produktname und die Etikettgestaltung suggerieren: In dieser Flasche steckt ausschließlich Gemüse drin.
Wenig Gemüse enthalten
Das stimmt aber nicht. Liest man auch die Zutatenliste, wird klar: Dieser Smoothie besteht großteils aus Obst, nämlich aus Apfelsaft und Mangomark. Genauer: Der Smoothie setzt sich aus Apfelsaft, Mangomark, Rote Bete Saft (16 %), Spinat (8 %) und Grünkohl (6 %) zusammen. Die groß angekündigten Gemüsesorten machen also insgesamt nur 30 Prozent des Produkts aus.
Rechtlich ok, verwirrend für Konsumenten
Rechtlich gibt es an der Deklaration des Smoothies nicht auszusetzen. Zutaten, die extra ausgelobt werden oder für ein Produkt bezeichnend sind, müssen nach der sogenannten QUID-Regelung zusätzlich in Prozent ausgewiesen werden (QUID steht für Quantitative Ingredient Declaration). Diese Vorgabe ist bei Voelkels Grünem Smoothie erfüllt. Trotzdem: Werden bei einem Produkt bestimmte Zutaten groß angekündigt, dann sollte dieses Produkt unserer Ansicht nach auch großteils aus diesen Zutaten bestehen.