Vanilledrink ohne Vanille
Im Inneren der Verpackung sah es allerdings etwas nüchterner aus, denn das Getränk enthielt weder Vanillebestandteile noch natürliches Vanillearoma. Deshalb klagten wir das Unternehmen Mona Naturprodukte GmbH im Auftrag des Sozialministeriums auf Irreführung.
Irreführende Geschäftspraktik
Das Oberlandesgericht Wien bestätigte unsere Ansicht: irreführende Geschäftspraktik. Die Etikettierung eines Lebensmittels darf durch das Aussehen, die Bezeichnung oder die Darstellung einer bestimmten Zutat nicht den falschen Eindruck erwecken, dass diese Zutat im Lebensmittel vorhanden sei; selbst wenn sie im Zutatenverzeichnis nicht angeführt ist. Das Urteil ist rechtskräftig.