„Wir können euch schon jetzt versprechen: Das wird der HAMMER!“ Stimmt, aber wie hat Veranstalter Media.one das gemeint? Am 31.3.2023 kauft Herr Moser online Tickets für die „90s Super Show“ in Wien, geplant für den 19.8.2023. Der Veranstalter informiert am 4.8.2023, dass die Show um ein Jahr auf den 3.8.2024 verlegt werden müsse. Betroffene könnten das Geld zurückerhalten oder gekaufte Tickets für die Show 2024 nutzen.
Media.one: Absage 90s Super Show - Geld zurück
Media.one: Erst die Veranstaltung um ein Jahr verschoben und dann auf Tauchstation. Wir fanden eine gute Lösung.
„Bis heute keine Rückzahlung“
Moser: „Wir entschieden uns für eine Erstattung und haben dem Unternehmen am 7.9.2023 alle Unterlagen bzw. die Bankverbindung mitgeteilt. Trotz regelmäßiger Kontaktaufnahme haben wir bis heute leider keine Rückzahlung erhalten.“ Das ist kein Einzelfall. Der Veranstalter mit Sitz in Frankfurt hat auch die Schlagerinsel am 2.8.2024 im Wiener.
56 Fälle in unserer Beratung
Wir hatten in unserer Beratung 56 Fälle zur Media.one GmbH. Auf Rückforderungen und Mails gibt es kaum bzw. keine Reaktion; auch nicht als wir als EVZ das Unternehmen anschreiben.
VE Volkslauf Event GmbH
Selbe Branche, anderes Unternehmen, ähnliche Vorgangsweise. Mutig ist das Kleingedruckte für deren Laufveranstaltung Color Obstacle Rush: Bei Absagen oder Verschiebungen fühlt sich das Unternehmen – Zitat - „nicht verpflichtet, eine Rückerstattung anzubieten.“ Für uns ist das glatter Rechtsbruch. Das Unternehmen antwortet uns nicht und ist mittlerweile offline. Es kann nur gerichtlich vorgegangen werden.
Veranstalter ist Ansprechpartner
Mag. Maria Semrad, die die Fälle betreut: „Der Vertrag für einen Konzertbesuch wird mit dem Veranstalter abgeschlossen. Daher ist der Veranstalter Ansprechpartner für die Rückforderung. Tickethändler und Kartenbüros sind nur Vermittler. In der Praxis kommt es jedoch vor, dass trotzdem Ticketvermittler die Rückabwicklung organisieren“. Dafür brauchen sie aber einen Auftrag des Veranstalters.
Fällt ein Konzert aus, muss der Veranstalter unter Umständen sogar die Kosten für Flug und Hotel übernehmen, wenn ihn ein Verschulden trifft. Semrad: „Pech haben Besucher:innen, wenn ein Veranstalter pleite ist. Sie könnten die Rückzahlung ihrer Forderung bei der Masseverwaltung anmelden. Die Chancen Geld zurückzubekommen sind aber gering.“
Was tun?
Wenn man mit Kreditkarte gezahlt hat: Zahlung rückbuchen lassen (Fachausdruck: Chargeback). Das geht dann, wenn die Zahlung nur wenige Monate zurückliegt. Wenn man eine hat: Rechtschutzversicherung um Deckung fragen. Wir haben Herrn Moser einen dritten Weg empfohlen, nämlich einen Antrag auf ein „Europäisches Verfahren wegen geringfügiger Forderungen“ zu stellen (ESCP, Europäisches Bagatellverfahren). Man zahlt zwar eine geringe Gerichtsgebühr, aber das Verfahren selbst ist eher einfach. Jeden Dienstag ist auf Österreichs Bezirksgerichten Amtstag. Dort kann man sich dabei helfen lassen. Wenn die Firma nicht in Konkurs geht, sollte eine Rückzahlung auf diesem Weg möglich sein.
Europäisches Bagatellverfahren
Herr Moser hat also bei Gericht dieses ESCP-Verfahren eingeleitet. „Ich möchte Ihnen kurz die gute Nachricht mitteilen“, schreibt er uns, „dass der vollständige Betrag inklusive Gebühren von der Firma Media.one überwiesen wurde. Mein Antrag bei Gericht wurde innerhalb eines Monats erledigt.“
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