"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um VISA und CPP. VISA bat um Rückruf, gab aber die Nummer einer Partnerfirma an, die dem Kunden prompt einen Kreditkartenschutz verkaufte.
Das Sicherheitsrisiko wurde schon oft thematisiert. Kredit- und Bankomatkarten werden per einfachen Brief – nicht eingeschrieben – zugesandt. Da klingt es nur vernünftig, wenn der Kartenanbieter Visa im Begleitschreiben dem Kunden ans Herz legt, den Erhalt der Karte aus Sicherheitsgründen telefonisch zu bestätigen.
VISA schickt Kunden zu CPP
Auch Herr Seiler aus Wien wollte sichergehen und tat, wie ihm geheißen. Etwas verwundert war er allerdings darüber, dass ihn nach Bestätigung die "sehr freundliche Dame“ am Telefon in ein Gespräch verwickelte und ihm dabei einen Kartenschutz anbot. Der Konsument wollte sich das Angebot näher ansehen und willigte daher in eine Zusendung ein.
CPP: Creating Profitable Partnerships
Doch zu seiner großen Überraschung kam kein Angebot, sondern die Bestätigung des Vertragsabschlusses ins Haus geflattert. Absender war eine Firma namens CPP (Creating Profitable Partnerships), die davon ausging, dass der Vertrag bereits mit dem Telefongespräch zustande gekommen sei. Herr Seiler ließ sich das nicht gefallen und widerrief daher den Vertrag. So weit, so gut.
Kreditschutz aufgedrängt
Doch was wäre gewesen, hätte der Konsument das unauffällige Schreiben der ihm unbekannten CPP einfach weggeworfen, weil er dachte, das sei ohnehin nur Werbung? Dann hätte er die Frist für den Widerruf versäumt und den ihm aufgedrängten Kreditschutz bezahlen müssen. Daher der Rat: Die Post besser nicht unbesehen wegwerfen, sondern auch auf scheinbare Werbeaussendungen zumindest einen Blick werfen.
Verbot von Cold Calls umgangen
Verwunderlich ist es jedenfalls, dass sich beim – von Visa angeforderten – Rückruf eine andere Firma meldet (wenn sie auch Partnerfirma von Visa sein mag) und versucht, ein Produkt loszuwerden. Nicht ohne Grund sind „Cold Calls“, also unerwünschte Anrufe zum Zwecke der Werbung, verboten.
Trick mit der Sicherheit
Jemanden mit dem Sicherheitsargument zu einem Anruf zu verleiten und ihn daraufhin zum Abschluss eines Vertrages zu drängen, das empfinden wir als eine Umgehung des Cold-Call-Verbotes. Mag dieses Vorgehen auch rechtlich nicht belangbar sein, ein Platz hinter dem Vorhang gebührt ihm auf jeden Fall.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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