Zum Inhalt

VISA und CPP: Kreditschutz aufgedrängt - Cold-call-Verbot umgangen

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um VISA und CPP. VISA bat um Rückruf, gab aber die Nummer einer Partnerfirma an, die dem Kunden prompt einen Kreditkartenschutz verkaufte.

 

Das Sicherheitsrisiko wurde schon oft thematisiert. Kredit- und Bankomatkarten werden per einfachen Brief – nicht eingeschrieben – zugesandt. Da klingt es nur vernünftig, wenn der Kartenanbieter Visa im Begleitschreiben dem Kunden ans Herz legt, den Erhalt der Karte aus Sicherheitsgründen telefonisch zu bestätigen.

VISA schickt Kunden zu CPP

Auch Herr Seiler aus Wien wollte sichergehen und tat, wie ihm geheißen. Etwas verwundert war er allerdings darüber, dass ihn nach Bestätigung die "sehr freundliche Dame“ am Telefon in ein Gespräch verwickelte und ihm dabei einen Kartenschutz anbot. Der Konsument wollte sich das Angebot näher ansehen und willigte daher in eine Zusendung ein.

CPP: Creating Profitable Partnerships

Doch zu seiner großen Überraschung kam kein Angebot, sondern die Bestätigung des Vertragsabschlusses ins Haus geflattert. Absender war eine Firma namens CPP (Creating Profitable Partnerships), die davon ausging, dass der Vertrag bereits mit dem Telefongespräch zustande gekommen sei. Herr Seiler ließ sich das nicht gefallen und widerrief daher den Vertrag. So weit, so gut.

Kreditschutz aufgedrängt

Doch was wäre gewesen, hätte der Konsument das unauffällige Schreiben der ihm unbekannten CPP einfach weggeworfen, weil er dachte, das sei ohnehin nur Werbung? Dann hätte er die Frist für den Widerruf versäumt und den ihm aufgedrängten Kreditschutz bezahlen müssen. Daher der Rat: Die Post besser nicht unbesehen wegwerfen, sondern auch auf scheinbare Werbeaussendungen zumindest einen Blick werfen.

Verbot von Cold Calls umgangen

Verwunderlich ist es jedenfalls, dass sich beim – von Visa angeforderten – Rückruf eine andere Firma meldet (wenn sie auch Partnerfirma von Visa sein mag) und versucht, ein Produkt loszuwerden. Nicht ohne Grund sind „Cold Calls“, also unerwünschte Anrufe zum Zwecke der Werbung, verboten.

Trick mit der Sicherheit

Jemanden mit dem Sicherheitsargument zu einem Anruf zu verleiten und ihn daraufhin zum Abschluss eines Vertrages zu drängen, das empfinden wir als eine Umgehung des Cold-Call-Verbotes. Mag dieses Vorgehen auch rechtlich nicht belangbar sein, ein Platz hinter dem Vorhang gebührt ihm auf jeden Fall.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

Mehr Beispiele für negative Erfahrungen von Verbrauchern lesen Sie

Haben auch Sie bereits gute oder schlechte Erfahrungen mit Unternehmen gemacht? Schreiben Sie uns!

  • Abonnenten: Als registrierter User von konsument.at können Sie Ihre Erlebnisse in unseren Foren posten.
  • Keine Abonnenten: Sind Sie nicht registriert, dann schreiben Sie Ihre Erfahrungen bitte an leserbriefe@konsument.at oder bestellen ein KONSUMENT-Abo bzw. eine Online-Tageskarte, um in den Foren posten zu können.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Baby-Anfangsnahrung - Werbeverbot

Baby-Anfangsnahrung - Werbeverbot

Werbeverbot für Baby-Anfangsnahrung: So sehr die Hersteller sich bei Baby-Anfangsnahrung bemühen, an Muttermilch kommt sie nicht heran.

Ist Bargeld noch zeitgemäß? premium

Ist Bargeld noch zeitgemäß?

Bargeldlos zu zahlen ist einfach, schnell und unkompliziert. Braucht es Bargeld dann überhaupt noch? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Kreditkarten erschweren Abofallen

Kreditkarten erschweren Abofallen

Mitverdient: Auch unseriöse Geschäfte bringen Kreditkartenfirmen Erträge. Endlich haben sie einer Verschärfung zugestimmt.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang