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Verpackung: Wurst - Papier mitwiegen verboten

Jahrzehntelang mussten Konsumenten für das Papier, in das Wurst oder anderer Aufschnitt gepackt wurde, teuer bezahlen. Das konnte bei teuren Spezialitäten ganz schön ins Geld gehen. Dieses Ärgernis verschwindet endlich. Ab 1. Jänner 2012 ist das Mitwiegen der Verpackung beim Verkauf von losen Produkten untersagt, die Tara-Taste muss gedrückt werden.

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Bienenwachstücher werden als Alternative zu Alu- oder Frischhaltefolie beworben. Die mit Bienenwachs überzogenen Tücher sollten allerdings nicht mit fetthaltigen Lebensmitteln wie Käse, Wurst oder Kuchen in Kontakt kommen.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

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