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Urlaub spezial - Einkaufen - Hürden beim Schnäppchenkauf

Unterhaltungselektronik ist im Ausland oft billiger als hier zu Lande. Aber selten wirklich günstiger.

 Mit dem Euro ist die Versuchung groß geworden: Im EU-Raum ist (mit Ausnahme von Großbritannien, Dänemark und Schweden) kein lästiges Umrechnen mehr notwendig, um Preisvergleiche anzustellen. Selbst Dollar-Preise sind einigermaßen leicht in Relation zu setzen, liegt doch die europäische Gemeinschaftswährung nur knapp unter dem Niveau der amerikanischen.

Die Brieftasche sitzt also locker, wenn man im Urlaub im Vorbeigehen Dinge zu Konditionen erblickt, die man nicht ungenutzt lassen zu dürfen glaubt.

Günstiger Einkauf?

Vor allem elektronische Geräte sind anderswo oft zu deutlich niedrigeren Preisen zu haben als bei uns. Ob man sie damit auch wirklich günstiger einkauft, ist eine andere Frage. In der Mehrzahl der Fälle eher nein.

Unterschiedliche Netzspannung

Grundsätzlich ist bei allen Arten von Unterhaltungselektronik mit Netzteilen zu prüfen: Passen die Anschlüsse und stimmt die Spannung? In Europa sind 230 Volt Spannung üblich, in den USA und Asien aber 110 Volt. Was die Anschlüsse angeht, so werden schon innerhalb Europas unterschiedliche Stecker verwendet; etwa in England (wo es wiederum schon landesintern zwei verschiedene Steckertypen gibt) oder in Italien. Es existiert zwar mittlerweile eine einheitliche Steckernorm auf EU-Basis, doch ist diese noch nicht umgesetzt. Vorläufig kann man sich mit Adaptersteckern behelfen, teilweise ist es möglich, die Netzkabel auszutauschen.

Unterschiedliche Farbfernsehnorm

Bei VHS-Videogeräten und -cassetten ist darauf zu achten, dass die Normen übereinstimmen. Auch hier gibt es bereits innerhalb Europas einen Ausreißer: Frankreich verwendet anstelle des sonst üblichen PAL-Farbsystems das SECAM-System, das es in leicht veränderter Form auch im Mittleren Osten gibt. Eine mit SECAM aufgenommene Cassette ergibt in einem PAL-Videorecorder nur Schwarz-Weiß-Bilder. Noch dramatischer ist der Unterschied zu Amerika und Japan, wo das NTSC-Farbsystem verwendet wird. Eine NTSC-Videocassette ist auf einem europäischen Videorecorder praktisch wertlos. (So genannte Mehrnormengeräte ermöglichen – an ein entsprechendes Mehrnormen-Fernsehgerät  angeschlossen – leidlich passable Abspielqualität.) Mittlerweile werden in Teilen der USA und „Einkaufsparadiesen“ wie Hongkong auch PAL-Cassetten angeboten. Daher: Genau schauen, was auf der Verpackung steht!

Fotokameras

Gewisse Probleme können die Farbsystemunterschiede auch bei digitalen Fotokameras machen, nämlich dann, wenn man die Bilder in der Art einer Diaschau am Fernsehgerät ansehen will. Diese Möglichkeit fällt weg, wenn die Software die Aufnahmen nur auf NTSC-Bildschirmen wiedergeben kann. Die eigentliche Stärke der digitalen Kamera, die Möglichkeit zum Herunterladen und Bearbeiten der Fotos auf einem Computer, ist aber nicht beeinträchtigt, denn die Speicherchips (Memory-Sticks, SmartCard etc.) sind international kompatibel.

Spielekonsolen

Die unterschiedlichen Farbsysteme sind auch bei der Software für Spielkonsolen (Nintendo, Playstation) zu beachten, wo die Ausgabe über den Fernsehschirm erfolgt. Es gibt zwar die Möglichkeit, amerikanische Konsolen umrüsten zu lassen, doch dann ist es vermutlich billiger, man kauft die Spiele gleich im eigenen Land.

DVDs: Achtung auf den Code!

Bei DVDs spießt es sich an den berühmt-berüchtigen Ländercodes, mit denen die Filmindustrie ihre Veröffentlichungspläne zu schützen versucht. Ein typischer Hollywoodfilm startet in den USA um einige Monate früher als in Europa. Die Folge: Läuft er hier zu Lande gerade erst an, ist er in Amerika bereits auf DVD mit Ländercode 1 erhältlich. Europäische DVD-Player aber sind (in aller Regel) auf Ländercode 2 eingestellt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ein Film, der in Europa gerade erst in die Kinos kommt, bereits auf einer (in Amerika gekauften oder von dort importieren) DVD gesehen werden kann. Es gäbe nun zwar die Möglichkeit, sofern man ein NTSC-taugliches TV-Gerät hat, einen amerikanischen DVD-Player zu kaufen (der auf 230 Volt umschaltbar sein muss) und die DVDs in den Originalversionen ausschließlich aus den USA zu beziehen. Das macht jedoch nur für echte Hollywood-Freaks Sinn, da Filme europäischer Herkunft darauf eben nicht abgespielt werden können.

Bei Codefree-Geräten – bis vor kurzem ein gangbarer Ausweg – haben die DVD-Hersteller (zumindest teilweise) einen Riegel vorgeschoben: Wird der Ländercode nicht abgefragt, spielt die DVD halt einfach überhaupt nicht. In diesem Fall bräuchte man einen programmierbaren DVD-Player, den man auf den entsprechenden Ländercode voreinstellt.

Handys und Schnurlos-Telefone

Ein heikles Gebiet sind Telefone, allen voran die mobilen. Auch hier gibt es deutliche Unterschiede zwischen Europa, Amerika und Japan. Es gibt Triband-Handys, die in Europa und Teilen Amerikas funktionieren: Einige Anbieter in Amerika verwenden das europäische System in einem anderen Frequenzbereich; normalerweise aber funktioniert ein amerikanisches „mobile phone“ (oder auch „cellular phone“) in Europa nicht. In den USA – oder in welchem Land auch immer – ein Handy zu kaufen, macht nur Sinn, wenn man sich häufig dort aufhält. Das Handy im Ausland zu kaufen und in Österreich zu verwenden ist hingegen wegen der hohen Roaming-Gebühren ungeschickt. Eher ist ein Leih-Handy zu empfehlen; bei dem kann man oft sogar die eigene SIM-Karte verwenden (und ist somit unter der gewohnten Nummer erreichbar).

Unterschiedliche Standards

Schnurlos-Telefone sollten, sofern sie dem neuen, EU-weiten DECT-Standard entsprechen, in Österreich anstandslos funktionieren. Größtes Problem auch hier, wie überhaupt bei allen ans Telefonnetz angeschlossenen Geräten wie Anrufbeantworter, Modem, Fax: das Anschlusskabel. Österreich verwendet einen anderen Telekom-Stecker als Deutschland (teilweise können auch hier Adapterkabel Abhilfe schaffen, diese Lösung ist aber nicht wirklich zu empfehlen). Dazu kommt, dass sich auch die Standards für die Telefonnetze unterscheiden. Eine ISDN-Anlage, die für deutsche Verhältnisse ausgerichtet ist, muss in Österreich nicht notwendigerweise klaglos funktionieren. So ist die so genannte Schleifenerkennung – die Kommunikation mehrerer am Telefonnetz hängender Geräte untereinander – in Deutschland und Österreich etwas unterschiedlich. Es kann passieren, dass ein Faxgerät nicht erkennt, dass telefoniert wird und „hineinspukt“, ein hereinkommendes Gespräch die Internet-Verbindung unterbricht oder der Anrufbeantworter sich trotz Annahme eines Gespräches einschaltet. Besonders lästig sind solche Störungen bei professioneller Nutzung multifunktionaler Geräte.

Notebooks: Tastatur und Software

Notebooks sind in den USA tatsächlich signifikant billiger als hier zu Lande (um 150 bis 200 Euro). Das liegt am generell hohen Preisniveau des Produkts – relativ oder prozentuell gesehen ist der Unterschied weniger dramatisch als es den Anschein hat. Bei guten Englischkenntnissen ist die Installation der Software sicher kein Problem, auch an die unterschiedliche Tastatur (die unsereinem ein y für ein z vormacht und wo die Sonderzeichen für die Umlaute erst gesucht werden müssen) kann man sich gewöhnen. Verwirrend aber kann es werden, wenn das Notebook Zweitgerät ist und zu Hause ein PC mit deutschsprachiger Tastatur steht. Vor allem aber ist auch hier zu überlegen: Welche Software ist dabei? Ist das Netzgerät passend? Was tun, wenn ein Problem auftritt?

Internationale Garantien

Was typische Einkaufsausflüge angeht, ergeben sich Preisvorteile am ehesten im – geografischen – Grenzbereich. Bei Wohnsitz Salzburg kann Rosenheim eine Reise wert sein (etwa wegen der geringeren Mehrwertsteuer). Allgemein aber ist eine allfällige Ersparnis unter Berücksichtigung von Fahrzeit und Fahrtkosten zu relativieren, besonders wenn man die oft unsichere Situation bezüglich der Gewährleistung einrechnet. Zwar geben Firmen bereitwillig internationale Garantien, doch haben diese nichts mit Gewährleistung zu tun. Gerne garantieren sie, dass ein Gerät international repariert wird. Aber nicht gratis.

Wie sinnvoll und gut man im Ausland einkauft, ist also nicht zuletzt – wie beim Einkaufen elektronischer Geräte generell – eine Frage der Vorbereitung. Zwingend Sinn macht es jedenfalls nur in einem Fall: Wenn es die Ware in Österreich schlicht und einfach nicht gibt.

In jedem EU-Land gibt es eine regionale Europäische Verbraucherberatungsstelle, die für grenzüberschreitende Konsumentenprobleme zuständig ist. Diese Stellen stehen sowohl für allgemeine Anfragen als auch bei individuellen Problemen zur Verfügung.

Rücktritt: Die rechtliche Situation. Ein (innerhalb einer Woche ab Vertragsabschluss geltend zu machendes) Rücktrittsrecht besteht, wenn der Händler an Sie herangetreten ist (Überrumpelung). Unter diese Bestimmung fallen etwa Werbefahrten – nicht aber Messen! Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Versandhandel und E-Commerce). Dieses ist binnen sieben Werktagen ab Lieferung der Ware geltend zu machen (der Samstag gilt nicht als Werktag). Kommt der Unternehmer vor oder gleichzeitig mit der Versendung bestimmten Informationspflichten nicht nach, so verlängert sich dieses Rücktrittsrecht sogar auf drei Monate.

Reklamationen: außergerichtliche Lösung. Messen sind ein anschauliches Beispiel für die potenziellen Tücken des grenzüberschreitenden Verkehrs: Wenn Sie dort kaufen (zum Beispiel deutsche Öfen, französische Möbel etc.), ist es sehr leicht möglich, dass Sie quasi vor Ihrer Haustür einen Vertragsabschluss über tausende Kilometer hinweg tätigen. Sollten Sie dann Beanstandungen haben und sich gezwungen sehen, Ihrer Reklamation auf gerichtlichem Weg Nachdruck zu verleihen, wäre der Richter zwar verpflichtet, österreichisches Recht anzuwenden, Gerichtstand wäre aber – derzeit noch – das Land des Händlers. (Es gibt allerdings Bestrebungen, den Wohnsitz des Verbrauchers zum Gerichtstand zu machen.)

Besser ist es in so einem Fall, Sie reklamieren zunächst bei der Firma und wenden sich, sollte keine befriedigende Antwort kommen, an die Europäische Verbraucherberatung Wien, die sich ihrerseits über ihre internationalen Netzwerkkontakte mit Kollegen im Land des Händlers in Verbindung setzt, um eine Lösung des Problems zu erreichen.

Noch im Anfangsstadium ist ein umfassendes, branchenübergreifendes europäisches Netzwerk für Schlichtungsstellen (EEJ-Net; European Extra-Judicial Network), um eine außergerichtliche Streitbeilegung zu forcieren.

  • Beachten Sie immer, ob Sie in einem EU-Land kaufen. Auf dem Binnenmarkt verbindliche Konsumentenschutzrichtlinien gelten anderswo, auch in beliebten Urlaubsdestinationen wie Zypern oder der Türkei, möglicherweise nicht!
  • Vertragsabschlüsse über das Internet nur, wenn auch eine reale Adresse existiert!
  • Bedenken Sie, dass Ihr Vertragspartner im Internet auch eine Privatperson sein kann, für die andere Regeln gelten als für eine Firma.

Kontaktadresse:

Europäische Verbraucherberatung,
1060 Wien, Mariahilfer Straße 81.

Europa-Hotline Mo – Fr 9.00 bis 15.00 Uhr
(Tel. 0810 810 225) oder www.europakonsument.at.

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