Gezielte Werbekampagne der Post AG: Werbeverzicht oder "Bestens informiert".
Rechtlich nicht anfechtbar
Alle Haushalte, die einen Werbeverzichtskleber auf ihrem Briefkasten oder auf ihrer Hausbrieffachanlage haben, bekamen Anfang Oktober ein persönlich adressiertes Schreiben der Österreichischen Post AG. Darin wurden den Werbemuffeln die Vorteile unadressierter Werbung geschildert. Ziel: Die Postkunden sollen ihre Werbeverzichtskleber entfernen oder mit dem der Sendung beigelegten Aufkleber „Bestens informiert“ überkleben. Als Zuckerl winken Warengutscheine und die Aussicht auf den Gewinn einer Städtereise. Wer aber weiterhin keine unadressierte Werbung erhalten will, braucht auf das Schreiben nicht zu reagieren, sondern kann es entsorgen. Der Werbeverzicht bleibt dann jedenfalls aufrecht. Diese Werbekampagne mag hartnäckige Werbegegner vielleicht ärgern. Rechtlich ist sie nicht anfechtbar.