Rubbellos statt Bargewinn
Die Paare Lachner und Müllner aus Wien nahmen an einer Werbefahrt nach Sopron teil. Laut einer Zusendung hatte Herr Müllner 5.000 Euro in bar gewonnen, die nun übergeben werden sollten. Es kam anders: Statt 5.000 Euro erhielt Herr Müllner ein Rubbellos. Dann wurden Busreisen eines niederländischen Reiseveranstalters, Berge und Mehr Reisen Ltd., vorgestellt. Bei der folgenden Gewinnziehung gewannen Lachners und Müllners je zwei Gratisbusreisen pro Person.
Sie freuten sich darüber und unterschrieben die schon vorab ausgefüllten Anmeldeformulare für die Reisen. Noch an Ort und Stelle waren pro Person und Reise 39 Euro Vermittlungsgebühr und 10 Euro für ein Reise-Plus-Paket zu entrichten. Für die Zahlung der Vermittlungsgebühr erhielten sie eine Quittung von Oskar Reisen (Bremen), für die Zahlung des Reise-Plus-Pakets eine Quittung von Interventa Ltd. (ebenfalls Bremen).
Teure "Gratis"-Reise
Als sie zu Hause das Kleingedruckte lasen, kam die große Ernüchterung. Von wegen Gratisreise: Pro Person und Reise sollten weitere 50 Euro für Sitzplatz- und Hotelreservierung, für Ausflüge zusätzlich 165 Euro bezahlt werden. Lachners und Müllners traten vom Vertrag zurück. Zudem wollten sie das Geld, das ihnen bei der Anmeldung abgeknöpft worden war, retour. Auf den Quittungen war die Refundierung der Gebühren bei Vertragsrücktritt allerdings mit einem Vermerk ausgeschlossen.
In unseren Interventionsschreiben wiesen wir Oskar Reisen und Interventa Ltd. darauf hin, dass ein Vertragsrücktritt gemäß Konsumentenschutzgesetz kostenlos zu sein hat und die beiden Firmen daher zur Rückerstattung des Geldes verpflichtet sind. Oskar Reisen und Interventa Ltd. reagierten nicht und beantworteten auch unsere Urgenzschreiben nicht. Die beiden Paare erhielten ihr Geld nicht wieder.