"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Benzingutscheine von MOL waren angeblich verfallen. Nach unserer Intervention konnte der Kunde sie doch einlösen.
Herr Pösch hatte 2012 Tankgutscheine von MOL Austria (Wien) im Wert von 120 € bekommen. Als er sie 2013 an einer MOL-Tankstelle einlösen wollte, wurde ihm das verweigert: Die Gutscheine seien Ende 2012 verfallen, hieß es.
Befristung muss gerechtfertigt sein
Wir wiesen MOL Austria darauf hin, dass laut Entscheidung des Obersten Gerichtshofs eine Befristung von Gutscheinen nur dann zulässig ist, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist und keinen Vertragspartner grob benachteiligt (der OGH hatte damals eine Befristung auf zwei Jahre als unzulässig erklärt).
Ein Missverständnis seitens eines Pächters, antwortete MOL und bestätigte, dass die Gutscheine noch gültig und jederzeit bei MOL-Tankstellen einlösbar seien. - Lesen Sie auch Vorsicht Falle: Gutscheinportale 11/2013
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .