Zur Verschiebung des Fluges kamen noch die Hotelkosten. Wir konnten eine Ausgleichzahlung ereichen. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Lukas Eschlböck (Foto).
Frau und Herr Berger hatten bei der AUA einen Flug Wien–Bangkok für 11.12.2017, Start: 23.20 Uhr, gebucht. Am 6.12. wurde dieser Flug annulliert und Familie Berger auf einen Flug am 12.12., Start: 6.50 Uhr, umgebucht. Die Bergers wohnen in Klagenfurt. Um rechtzeitig zum Flughafen zu kommen, mussten sie am 11.12. in einem Wiener Hotel übernachten. Und in Bangkok kamen sie 7,5 Stunden später an als mit dem ursprünglich gebuchten Flug.
600 Euro pro Person
Wegen der kurzfristigen Flugannullierung und der dadurch bedingten späteren Ankunft in Bangkok standen ihnen pro Person 600 € Entschädigung und der Ersatz der in Wien angefallenen Übernachtungskosten zu. Nachdem wir uns eingeschaltet hatten, sagte die AUA Familie Berger 1.200 € Ausgleichszahlung und die Erstattung der Hotelkosten (92,20 €) zu.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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