"Achtung, Vergiftungsgefahr!"
Herr Hauser aus Wien steuerte mit seinem Auto die Parkgarage des Einkaufszentrums Hernals an, stellte das Fahrzeug ab und machte sich auf den Weg zum Ticketautomaten. Die Luft war zum Schneiden, vor lauter Staub sah er rein gar nichts. Dazu dröhnten die Presslufthämmer. Herr Hauser bekam einen Hustenanfall. Da geriet eine Leuchttafel in sein Blickfeld: „Achtung, Vergiftungsgefahr!“ Geschockt flüchtete er zum Ausgang. Ohne Ticket.
Blitzschnell bestraft
Nach nicht einmal einer Viertelstunde ging er wieder zu seinem Fahrzeug, um die Sache zu bereinigen. Unter dem Scheibenwischer fand er einen Zahlschein über 30 Euro: „Sie haben Ihr Fahrzeug widerrechtlich abgestellt ...“ Sofort eilte er zur Garagenaufsicht, um zu erklären, warum er nicht dazu gekommen war, ein Ticket zu lösen. Der diensthabende Wachmann zeigte sich anfänglich auch durchaus kooperativ. „Ja, bei uns wird grade gebaut“, erklärte er. Und er war auch bereit, auf einem Zettel handschriftlich zu bestätigen, dass der Warnhinweis aufgeleuchtet hatte. Leider aber konnte (oder durfte?) er den Zahlschein nicht einfach verschwinden lassen.
Kein Hinweis bei der Einfahrt
30 Euro sind zwar keine gewaltige Summe, aber ohne Verschulden zur Kasse gebeten zu werden, das magerlte Herrn Hauser doch sehr. Eigentlich hätte ja schon bei der Einfahrt ein Warnschild stehen sollen. Als Hohn empfand er auch die Tatsache, dass das Parken in dieser Garage für die ersten drei Stunden – als Zuckerl für die motorisierten Kunden – ohnehin gratis war.
So beschloss er, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, und ließ sich rasch einen Termin im VKI-Info-Center geben. „Das ist sehr gut, dass Sie sich haben bestätigen lassen, dass Lebensgefahr bestand“, lobte unsere diensthabende Juristin und versprach, bei der Garagenfirma zu intervenieren.
Unklare Zuständigkeiten
Dies aber stellte sich als gar nicht so einfach heraus. Betrieben wird die Garage nämlich von der Kaufleutegemeinschaft des Einkaufszentrums. Doch auf dem Zahlschein schien als Empfänger die Firma APCOA auf. Die führte allerdings im Parkhaus nur die Aufsicht. Als wir dann endlich den zuständigen Ansprechpartner eruiert hatten, reagierte APCOA wenigstens prompt auf unseren Brief. Der Marketingleiter höchstpersönlich griff zum Hörer, um die Sache unbürokratisch aus der Welt zu schaffen: Die Forderung wurde aus der Buchhaltung genommen.