![]() |
Zipfer Hops wird auf dem Etikett groß als „alkoholfrei“ beworben. Dass dieses Biermischgetränk trotzdem Restalkohol enthält, wird in der Produktdeklaration einfach verschwiegen. |
![]() |
Zipfer Hops wird auf dem Etikett groß als „alkoholfrei“ beworben. Dass dieses Biermischgetränk trotzdem Restalkohol enthält, wird in der Produktdeklaration einfach verschwiegen. |
Zipfer Hops: mit Hopfen-Zitronenlimonade (75%) und alkoholfreiem Bier (25%) (Bild: VKI)
Zipfer Hops: Die Flasche enthält ein Getränk "mit" Hopfenlimonade. (Bild: VKI)
Zipfer Hops: Aus der Produktdeklaration geht nicht hervor, dass dieses Getränk Restalkohol enthält. (Bild: VKI)
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein als alkoholfrei ausgelobtes Biermischgetränk von Zipfer, dessen Restgehalt an Alkohol auf dem Etikett nicht angegeben ist.
Das steht drauf: Zipfer Hops
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Eine Flasche Zipfer Hops. Auf dem Etikett steht unter dem in großen Lettern gedruckten Produktnamen „Hops“ in etwas kleinerer, aber immer noch gut lesbarer Schrift „Hopfenlimonade“, „alkoholfrei“ und „fruchtig zitronig“. Nimmt man die Flasche in die Hand und schaut das Etikett ganz genau an, kann man zwischen „Hops“ und „Hopfenlimonade“ noch das in winzig kleiner Schrift gedruckte Wort „mit“ entziffern. In der Flasche ist demnach also keine Hopfenlimonade, sondern ein Getränk MIT Hopfenlimonade drin. In der kleingedruckten Sachbezeichnung auf der Flaschenrückseite kommt Zipfer Hops als „Alkoholfreies Biermischgetränk aus 75 % Hopfen-Zitronenlimonade und 25 % alkoholfreiem Bier“ daher.
Eine Konsument-Leserin wurde beim Lesen der Sachbezeichnung stutzig. „Als alkoholfrei deklariertes Bier kann doch geringe Mengen an Alkohol enthalten, oder? Ist das Produkt nun alkoholfrei oder nicht?“, wollte sie von uns wissen. In der Zutatenliste von Zipfer Hops ist von Alkohol keine Rede: Das Produkt setzt sich demnach aus Wasser, Fruktosesirup, Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat (2,4 %), Gerstenmalz, Kohlensäure, Hopfen, Acerolasaft aus Acerolasaftkonzentrat, natürlichem Aroma, Hopfenextrakt und Grünteeextrakt zusammen. Dennoch weist Zipfer Hops einen Restgehalt an Alkohol auf. Doch das erfährt man nur auf Nachfrage: Bei Zipfer Hops handle es sich um ein alkoholfreies Produkt gemäß Definition des Österreichischen Lebensmittelbuches.
Alkoholfreies Bier habe demnach einen Alkoholgehalt von nicht mehr als 0,5 Vol.-%, teilte uns die Brau Union Österreich auf unsere Bitte um Stellungnahme mit. Das wissen wir. Rein rechtlich gibt es an der Deklaration von Zipfer Hops nichts zu bekritteln. Aber: Selbst Getränke mit geringem Alkoholgehalt sind für Kinder und Personen, die komplett auf Alkohol verzichten möchten, nicht geeignet.
Bier oder Biermischgetränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 0,5 Vol.-% sollten daher als „alkoholarm“ oder mit „wenig Alkohol“ deklariert werden und der enthaltene Restalkohol sollte auf dem Etikett angegeben sein. Produkte mit Alkohol sollten obendrein nicht als „Limonade“ bezeichnet werden.
Durch eine klare Kennzeichnung könnten Bier und Biermischgetränke mit Restalkohol auf Anhieb von tatsächlich alkoholfreiem Bier mit 0,0 Vol.-% Alkohol unterschieden werden. Und das wäre doch sehr zu begrüßen, oder?
Was die Brau Union zum Alkoholgehalt von Zipfer Hops sagt.
„Bei dem Produkt Zipfer Hops handelt es sich um ein alkoholfreies Produkt gemäß Definition des Codexkapitels B13 Bier des Österreichischen Lebensmittelbuches. Demnach hat alkoholfreies Bier einen Alkoholgehalt von nicht mehr als 0.5% vol Alkohol.“
BRAU UNION ÖSTERREICH AG 7. 6. 2017
Wir meinen: Ein Produkt rechtlich korrekt zu deklarieren, ist wohl selbstverständlich. Bitte auch unmissverständlich und kundenfreundlich kennzeichnen!
Das "Billa Vitamin Water Himbeere" präsentiert sich als gesunder Durstlöscher, enthält aber überraschend viel Zucker.
Mit Liebe, Leidenschaft und Trüffelgeschmack: Drei Zutaten, die erst beim genauen Blick auf die "Suwine Genius Trüffelchips" sichtbar werden. Echte Trüffel sind übrigens nicht enthalten.
"Freschi" sollen sie sein, die Gnocchi von "Rana". Tatsächlich aber werden sie aus Kartoffelflocken hergestellt. Da verleiht auch der italienische Begriff nicht mehr Frische.
Senf gehört zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Obwohl die Gurken Sticks von "Südobst" Senfkörner enthalten, wurden diese nicht als Zutat angeführt.
Auf der Getränkedose des "XOXO Sparkling Tropical Drink" stimmten früher Kalorienangaben und Auslobung nicht überein. Die Herstellerfirma hat die Kennzeichnung nun richtiggestellt.
Das Nuss Porridge von Billa und Billa plus preist sich auf der Verpackung in Wort und Bebilderung als österreichische Ware an. Die Produktion findet jedoch in Deutschland statt. Das irritiert die Konsument:innen.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: