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Wasa Crisp'n Light Roggen - Mit Weizen

   Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Roggen Knäckebrot von Wasa, in dem erstaunlicherweise auch ganz schön viel Weizenmehl verarbeitet ist.

 

Wasa Crisp'n Light Roggen: Ein Knäckebrot, das nicht nur aus Roggenmehl hergestellt wurde. (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Wasa Crisp'n Light Roggen: Ein Knäckebrot, das nicht nur aus Roggenmehl hergestellt wurde. (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Wasa Crisp'n Light Roggen: Ein Knäckebrot, das nicht nur aus Roggenmehl hergestellt wurde. (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Wasa Crisp'n Light Roggen: Die Auslobung „25 % Vollkorn“ bezieht sich nicht auf Roggen-, sondern auf Weizenmehl! (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Wasa Crisp'n Light Roggen: Die Auslobung „25 % Vollkorn“ bezieht sich nicht auf Roggen-, sondern auf Weizenmehl! (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Wasa Crisp'n Light Roggen: Die Auslobung „25 % Vollkorn“ bezieht sich nicht auf Roggen-, sondern auf Weizenmehl! (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Wasa Crisp'n Light Roggen: Die Zutatenliste zeigt, dass nur 58 % Roggenmehl zum Einsatz kommen,  der Rest besteht aus Weizen(vollkorn)mehl. (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Wasa Crisp'n Light Roggen: Die Zutatenliste zeigt, dass nur 58 % Roggenmehl zum Einsatz kommen, der Rest besteht aus Weizen(vollkorn)mehl. (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Wasa Crisp'n Light Roggen: Die Zutatenliste zeigt, dass nur 58 % Roggenmehl zum Einsatz kommen, der Rest besteht aus Weizen(vollkorn)mehl. (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Nur zu 58 % aus Roggen, der Rest ist Weizen

Das steht drauf: Wasa Crisp'n Light Roggen

Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich

Das ist das Problem

Eine Packung Knäckebrot von Wasa. „Crisp’n Light Roggen, 25 % Vollkorn, 13 % Ballaststoffe” heißt es auf der Vorderseite des Kartons mit den stilisierten Getreideähren. Dazu eine Abbildung von Knäckebrotscheiben, eine davon mit Lachs, Frischkäse und einem kleinen Dillzweig angerichtet – sieht appetitlich aus. Die Produktbezeichnung suggeriert: Das einzige Mehl, das in Wasa Crisp’n Light Roggen verarbeitet ist, stammt vom Roggen. 

Nicht nur Roggenmehl enthalten

Wir haben einen Karton Wasa Crisp’n Light Roggen erstanden und die Packungsaufschrift von Anfang bis Ende gelesen. „Backware mit Roggen – Um 100 g von diesem Produkt herzustellen wurden 25 g Vollkornerzeugnisse verwendet“, steht im Kleingedruckten oberhalb der Zutatenliste. Was schon aufgrund der Produktbezeichnung angenommen wurde, scheint hier bestätigt: Wasa Crisp’n Light Roggen enthält ausschließlich Roggenmehl. Aber: Große Fehlanzeige! 

"Vollkorn" bezieht sich auf Weizenmehl

Denn laut Zutatenliste enthält Crisp’n Light Roggen lediglich 58 % Roggenmehl; hinzukommen Weizenvollkornmehl, Weizenmehl, Magermilchpulver und noch etliche weitere Zutaten. Auch die Auslobung „25 % Vollkorn“ bezieht sich demnach nicht auf Roggen-, sondern auf Weizenmehl!


Lesen Sie auch:

Reaktion der Firma Barilla

Was der Nahrungsmittelkonzern Barilla, zu dem die Marke Wasa gehört, zur Verwirrung stiftenden Kennzeichnung von Crisp’n Light Roggen sagt.

„Wie in der Zutatenliste eindeutig ausgewiesen wird, nutzen wir in unserer Rezeptur für Wasa Crisp’n Light Roggen insgesamt 3 verschiedene Arten an Mehl: Roggenmehl (58 %), Weizenmehl und Weizenvollkornmehl. Die Gesamtmenge an Roggenmehl ist proportional gesehen größer als die Anteile von Weizenmehl und Weizenvollkornmehl. Somit wird Roggen als der Hauptbestandteil des Knäckebrotes angesehen. Darauf basiert der Name dieser Variante: Wasa Crisp’n Light Roggen. Des Weiteren claimen wir auf der Vorderseite „25 % Vollkorn im Getreideanteil“. Dieser Claim bezieht sich entsprechend auf den Anteil kommend aus dem Weizenvollkornmehl. Wir achten natürlich mit maximaler Aufmerksamkeit darauf, ausschließlich Claims auf unseren Verpackungen abzudrucken, die der Qualität, den Zutaten und ihren jeweiligen Anteilen an der Rezeptur etc. entsprechen. Wir deklarieren alle Bestandteile transparent in der Zutatenliste und der Vermerk „25 % Vollkorn im Getreideanteil“ hier ist ebenso wahrheitsgemäß.“ 

Barilla Deutschland GmbH
2.10.2014 

Wir meinen: Wir setzen voraus, dass Produkte rechtlich korrekt gekennzeichnet sind. Bitte auch unmissverständlich und konsumentenfreundlich deklarieren!

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