Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Eistee ohne Süßungsmittel, aber mit Süßblatt. |
Teekanne Fresh Ice Tea Zitrone - Was heißt da „ohne Süßungsmittel“?
Teekanne Fresh Ice Tea Zitrone lockt auf der Flasche mit den Hinweisen „0 % Zucker“ und „ohne Süßungsmittel“. Der Tee enthält laut Zutatenliste aber Süßblatt (= Steviablatt). Das sorgt für Verwirrung.
Fresh Ice Tea Zitrone: ohne Süßungsmittel, aber mit Süßblatt; (Bild: VKI)
Fresh Ice Tea Zitrone: Zusammensetzung und Kennzeichnung rechtlich in Ordnung; klarere Deklaration für Konsumenten hilfreich. (Bild: VKI)
Konsumentenfreundlichere Deklaration hilfreich
Das steht drauf: Teekanne Fresh Ice Tea Zitrone
Gekauft bei: Interspar
Das ist das Problem
Eistee galt lange Zeit als wahre Zuckerbombe, der Zuckergehalt der meisten Produkte ähnelte dem von Cola & Co. Mittlerweile gibt es aber einige zuckerfreie und somit kalorienärmere Varianten. Eine davon ist Fresh Ice Tea Zitrone von Teekanne. „100 % Natur, 0 % Kalorien und 0 % Zucker“ steht in großer Schrift auf der Flasche. Darunter, in etwas kleineren Lettern, sind die Hinweise „direkt aufgebrühter Schwarztee“ und „ohne Süßungsmittel“ aufgedruckt.
Eistee mit Süßblatt = Eistee mit Stevia
Laut Zutatenliste ist dieser Eistee aber mit Süßblatt hergestellt. Süßblatt ist eine andere Bezeichnung für Stevia. Und das sorgte bei einer Kundin für arge Irritation. Sie meldete uns das Produkt mit den Worten: „Es ist hier sehr wohl Süßungsmittel enthalten, es ist Süßblatt = Stevia mit aufgebrüht. Nur weil es nicht im Nachhinein zugesetzt ist, ist es trotzdem drinnen und das schmeckt man! Da wird man als Konsument ordentlich hinters Licht geführt.“
Wir kauften ebenfalls eine Flasche Teekanne Fresh Ice Tea Zitrone und nahmen die Produktdeklaration genau unter die Lupe. Im Zutatenverzeichnis ist Süßblatt als Bestandteil des Aufgusses von Schwarz- und Kräutertee angeführt.
Stevia als kalorienfreie Zuckeralternative
Die Steviapflanze (Stevia rebaudiana Bertoni), auch Süßblatt oder Honigkraut genannt, ist eine krautige Staudenpflanze aus Südamerika. Ihre Blätter schmecken süß und werden seit vielen Jahren als kalorienfreie Zuckeralternative beworben. Der Vertrieb des Krautes als Lebensmittel ist derzeit verboten. Für Tees dürfen Steviablätter aber verwendet werden.
Zutatenliste gibt Auskunft
Im Lebensmittelrecht gelten Steviablätter nicht als Süßungsmittel, die daraus gewonnenen Steviolglycoside aber schon. Steviolglycoside sind chemische Extrakte aus Steviablättern. Sie sind als Zusatzstoff unter der E-Nummer „E 960“ zugelassen. Bestimmten Lebensmitteln, z.B. Eistees, darf dieses Süßungsmittel zugesetzt werden. Ob ein Produkt Steviablätter oder das Süßungsmittel Steviolglycoside enthält, geht aus der Zutatenliste hervor.
Rechtlich in Ordnung, klärender Hinweis hilfreich
Bei Teekanne Fresh Ice Tea Zitrone gibt es rechtlich weder an der Zusammensetzung noch an der Kennzeichnung etwas auszusetzen.
Viele Konsumenten wissen aber nicht, dass Stevia und Süßblatt dasselbe sind und dass diese Blätter in Tees enthalten sein dürfen. Ein klärender Hinweis auf der Flasche wäre hilfreich.
Reaktion der Firma Teekanne
Was Teekanne zur Zusammensetzung des Fresh Ice Tea Zitrone sagt.
„Aus unserer Sicht ist keine Irreführung bei unserem Produkt TEEKANNE fresh Zitrone erkennbar.
Erlauben Sie dazu folgende Erläuterung:
Unser TEEKANNE fresh Zitrone ist ein aus Schwarztee und Hibiskus aufgebrühter Eistee. Die Zitronennote kommt von einem Zitronensaftkonzentrat und natürlichem Aroma. Den süßen Geschmack gibt das in der Rezeptur verwendete Süßblatt (= Stevia rebaudiana). Nicht zu verwechseln mit dem Süßungsmittel Steviolglycosid, das durch ein technisches Verfahren aus dem Süßblatt gewonnen wird und im Gegensatz zur Pflanze ein weißes Pulver ist.
Das Süßblatt ist wie andere süß schmeckende Kräuter und Pflanzen – z.B. Süßholz oder süße Brombeerblätter – eine natürliche Teezutat und kein Süßungsmittel.“
7. 7. 2020
Wir meinen: Bitte klarer und konsumentenfreundlicher deklarieren.