Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Bio-Buchweizen und Bio-Goldhirse von Spar Natur pur mit widersprüchlichen Angaben zur Beschaffenheit. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Bio-Buchweizen und Bio-Goldhirse von Spar Natur pur mit widersprüchlichen Angaben zur Beschaffenheit. |
Spar Natur pur Bio-Buchweizen, Spar Natur pur Bio-Goldhirse (Bild: VKI/U. Romstorfer)
Spar Natur pur Bio-Buchweizen, Spar Natur pur Bio-Goldhirse: Auf der Rückseite erfahren Konsumenten, dass sich diese Produkte nicht für Allergiker eignen. (Bild: VKI/U. Romstorfer)
Spar Natur pur Bio-Buchweizen, Spar Natur pur Bio-Goldhirse: "Kann Spuren von Sesam und Gluten enthalten", steht in der Nährstofftabelle. Hirse und Buchweizen sind jedoch normalerweise glutenfrei. (Bild: VKI/U. Romstorfer)
Das steht drauf: Spar Natur pur Bio-Buchweizen, Spar Natur pur Bio-Goldhirse
Gekauft bei: Spar
Gluten ist ein Klebereiweiß, das in den Getreidesorten Weizen, Roggen, Dinkel, Grünkern, Hafer und Gerste vorkommt. Bei Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) schädigt dieses Klebereiweiß die Dünndarmschleimhaut. Wer an Zöliakie leidet, muss sich lebenslang glutenfrei ernähren.
Spar präsentiert die Getreideprodukte seines Natur-pur-Sortiments in einem Bio-Getreide-Folder. Hier sind u.a. Buchweizen und Goldhirse angeführt, beides von Natur aus glutenfreie Nahrungsmittel. Ein Faktum, auf das Spar in seinem Folder noch extra hinweist.
Ein Kunde, der den Folder gelesen hatte, nahm im Geschäft je eine Packung Bio-Buchweizen und Bio-Goldhirse genauer unter die Lupe und vertiefte sich in die Produktdeklarationen auf der Packungsrückseite. Bei beiden Produkten war angegeben, dass sie u.a. Spuren von Gluten enthalten können. Wie bitte? Er fragte im Geschäft nach und erfuhr, dass „wahrscheinlich eh nichts drinnen und das nur zur Sicherheit deklariert ist“. Woraufhin sich ihm eine weitere Frage stellte: Warum sind diese Produkte im Folder überhaupt als glutenfrei beworben?
Die Angabe „kann Spuren von Gluten enthalten“ bedeutet, dass Gluten möglicherweise unbeabsichtigt, z.B. durch Verunreinigung, in ein Lebensmittel gelangt ist. Der Hersteller macht Allergiker auf diese Weise auf das potenzielle Risiko aufmerksam und schützt sich so vor Haftungsansprüchen.
Für Allergiker ist das aber wenig hilfreich. Denn für Hinweise auf Spuren von Gluten (oder anderen Allergenen) gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Sie können auf freiwilliger Basis gemacht werden – oder auch nicht. Manche Hersteller führen vorsichtshalber eine lange Liste möglicher Allergenspuren auf Produktverpackungen an. Das bedeutet nicht, dass Spuren dieser Allergene tatsächlich im Produkt enthalten sind. Umgekehrt können Produkte ohne Hinweis auf Allergenspuren trotzdem durch Allergene verunreinigt sein. Genaue rechtliche Regelungen wären hier dringend nötig!
Lesen Sie auch:
Was Spar über die reichlich verwirrenden Produktinformationen beim Natur pur Bio-Buchweizen und der Natur pur Bio-Goldhirse sagt.
„Danke, dass Sie uns die Anfrage unseres Kunden zu SPAR Natur pur BIO Buchweizen und SPAR Natur pur BIO Goldhirse weitergeleitet haben. Bei beiden Produkten haben wir den Hinweis auf der Verpackung angebracht, nachdem uns der Hersteller darüber informiert hat, in seinem Betrieb auch glutenhaltige Produkte zu verarbeiten. Somit kann eine Kreuzkontamination nicht ausgeschlossen werden und muss auf der Verpackung deklariert werden. Eine Neuauflage des Folders ist in Zukunft nicht geplant.“
SPAR Österreichische Warenhandels-AG
2. 12. 2014
Wir meinen: Im Folder mit glutenfrei werben und auf die Packung „kann Spuren von Gluten enthalten“ drucken – woran bitte sollen sich Kunden da halten? Schön, dass wenigstens der fehlerhaft Folder – bezogen auf das tatsächlich verkaufte Produkt – nicht mehr nachgedruckt wird.
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