Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Erfrischungsgetränk von Snapple, in dem die auf dem Etikett groß angekündigten Mangos nur in Spuren enthalten sind. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Erfrischungsgetränk von Snapple, in dem die auf dem Etikett groß angekündigten Mangos nur in Spuren enthalten sind. |
Snapple Mango: Das Etikett kündigt eine Reihe von Zutaten an. ... Bild: VKI
Snapple Mango: ... von den angekündigten Mangos sind aber nur Spuren enthalten. Bild: VKI
Das steht drauf: Snapple Mango
Gekauft bei: Merkur
In einem Onlineshop wird Snapple Mango als „leckeres Erfrischungsgetränk mit dem Aha-Effekt“ angepriesen. „Aus stillem Wasser mit Fruchtsaft gemischt löscht es den Durst und bringt gleichzeitig intensiven Mango-Geschmack an den Gaumen“.
Snapple Mango gibt es auch in Supermärkten. Auf dem Flaschenetikett sind groß eine ganze Mango und zwei Mangostücke abgebildet. Geht es nach dem Produktnamen und der Aufmachung, müsste in diesem Getränk viel Mango verarbeitet sein. Doch im Kleingedruckten auf der Flaschenrückseite ist nicht mehr viel von Mango die Rede. Die Sachbezeichnung von Snapple Mango lautet „Erfrischungsgetränk mit 12 % Fruchtsaft und dem Geschmack von Mango“. Geschmack von Mango statt Mango?
Die Lektüre der Zutatenliste sorgt dann endgültig für Klarheit. Demnach setzt sich Snapple Mango aus Wasser, 12,2 % Mehrfruchtsaft aus Mehrfruchtsaftkonzentrat (11,9 % Apfel, 0,3 % Mango), Zucker, Glukose-Fructose-Sirup, dem Säuerungsmittel Zitronensäure, natürlichem Fruchtaroma und Fruchtextrakten (Aronia, Holunder) zusammen. Das bedeutet: Die groß ausgelobte Mango macht im Getränk gerade einmal jämmerliche 0,3 % aus!
Was Drinks & More dazu sagt, dass in Snapple Mango kaum Mango drin ist.
„Snapple ist ein Produkt mit Ursprung in den USA (,Born in New York – Made for Everyone‘). In der Produktbeschreibung auf der Rückseite des Etiketts wird ,STILL FLAVOURED FRUIT DRINK‘ angeführt, um aufzuzeigen, dass es sich um ein aromatisiertes Produkt handelt. Die prozentuale Menge jedes Saftes kann der Verbraucher aus der Liste der Zutaten entnehmen.
Als Teil unseres stetigen Produktverbesserungsprogramms arbeiten wir daran, den Erwartungen unserer europäischen Verbraucher gerecht zu werden. Wir hoffen, dass wir Ihnen schon bald ein Produkt mit einer größeren Menge an Mangosaft anbieten können. Bitte besuchen Sie unsere Website www.agbarr.co.uk oder www.snapple.eu, wo wir alle Informationen zu unseren Produkten veröffentlichen.“
Drinks & More GmbH & Co. KG
25. 11. 2016
Wir meinen: Damit Kunden auf Anhieb über die Zusammensetzung des Getränks Bescheid wissen, sollten die enthaltenen Fruchtanteile schon vorne auf dem Etikett groß und deutlich angegeben sein.
Ärger über den "Rauch Juice Bar Schwarzer Tee Zitrone Ingwer", der überraschenderweise 23 % Apfelsaft enthält. Zudem: Die Anmerkung "ohne Zuckerzusatz" berücksichtigt den zuckerhaltigen Apfelsaft nicht.
"Rauch Happy Day Honigmelone" sieht nach Honigmelonensaft aus, schmeckt und riecht auch so – doch wie ist das mit nur fünf Prozent der Zutat Honigmelone möglich? Aroma hilft nach.
Nur zu einem Drittel mit Cerealien gefüllt: Die übergroße Verpackung der "Billa Karamell Dinkel Flakes" verärgert Konsument:innen. Vergeudung von Ressourcen und Stauraum!
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Das Getränkepulver "Holy Energy Zitrus & Kalamansi" zum Mischen eines Energydrinks enthält 160 Milligramm Koffein – doppelt so viel wie eine Dose "Red Bull". Achtung: Aufmachung auch für Kinder anziehend!
Beim "Joya Kokos Drink" überrascht der große Anteil an Reis im Pflanzendrink, der sich auf der Schauseite als reiner Kokos-Drink ausgibt. Warum den Reis nicht ebenso nennen?
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: