Wir haben im Lebensmittel-Check (4/2020) über die mehrfache Kritik am Ehrmann Protein Vanilla Pudding berichtet. Das Dessert befindet sich in einem etwa acht Zentimeter hohen Becher. Der Füllstand im Becher war ursprünglich nicht erkennbar.
Diesmal im Lebensmittel-Check: Der große Pudding-Becher hat nun ein Sichtfernster und zeigt damit den etwas dürftigen Füllstand. Zudem ist die Schrift besser lesbar.
Wir haben im Lebensmittel-Check (4/2020) über die mehrfache Kritik am Ehrmann Protein Vanilla Pudding berichtet. Das Dessert befindet sich in einem etwa acht Zentimeter hohen Becher. Der Füllstand im Becher war ursprünglich nicht erkennbar.
Das steht drauf: Ehrmann Protein Vanilla Pudding
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Angesichts dieser Verpackungsgröße erwarteten sich Konsumentinnen und Konsumenten mehr Füllmenge, als tatsächlich vorhanden war. Zusätzlich führte die in der Zutatenliste angegebene Zutat „Laktase“ zu Verwirrung, da der Pudding als „laktosefrei“ ausgezeichnet war. Durch die gewählte Schriftart und -größe war zudem die Zutatenliste nicht gut lesbar. Aus „Laktase“ konnte so auch irrtümlich „Laktose“ werden.
Wir haben das Produkt nun erneut gekauft und begutachtet. Die Bechergröße und die Füllmenge (200 g) sind gleich geblieben. Neu ist hingegen das schmale längliche Sichtfenster am Becher, das einen Blick auf die Füllmenge freigibt. Nach wie vor bleibt der Pudding weit unter dem oberen Becherrand. Um das nicht mehr als Mogelei erscheinen zu lassen, markieren nun zwei Pfeile die „Füllhöhe“. Kleine Einschränkung – der doch eher dezente Hinweis zur Füllhöhe fällt vielleicht nicht auf den ersten Blick auf.
Jedenfalls erfreulich: Der Hersteller hat auf die Kritik und die enttäuschte Erwartung der Kundinnen und Kunden reagiert. Schade im Sinne der möglichen Materialeinsparung, dass der Becher immer noch so groß sein muss.
Ehrmann hat die Schriftart für die Zutatenliste geringfügig geändert. Dadurch fällt das Lesen nun etwas leichter – das freut uns!
Ehrmann Protein Vanilla Pudding 4/2020
https://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318919378822
Ferrero Nutella 6/2021
https://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318925122753
Davert Extra Feine Soja-Schnetzel 1/2020
https://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318917818103
Gerade bei Tees gibt es häufig Fälle von Shrinkflation. Dabei wird meist die Anzahl an Beuteln bei gleichem Preis reduziert. Der Tee „Magenfein“ von Teekanne fällt dabei auch mit interessanter Preisgestaltung in unterschiedlichen Läden auf.
Pistazien sind in aller Munde – ob als cremige Füllung in Croissants oder nussige Komponente in der Dubai-Schokolade, es herrscht ein regelrechter Hype um die grüne Steinfrucht. Auch im „NÖM Cremix“ Pistazienjoghurt wird sie eingesetzt, jedoch nur zu einem verschwindend kleinen Teil.
Erst der genaue Blick auf die Zutatenliste verrät: Die „Feinen Eier Marzipan-Crème“ von Milka enthalten Alkohol. Für eine Süßigkeit, die womöglich auch ins Osternesterl gegeben wird nicht optimal.
Die Wasabi-Kürbiskerne vom Kürbishof Koller bergen einige – teils unangenehme – Überraschungen. Manche Inhaltsstoffe sind fehlerhaft deklariert, den im Namen versprochenen Wasabi konnten wir nicht finden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Hersteller des Erfrischungsgetränks „Gröbi Waldbeere“ wegen irreführender Produktaufmachung geklagt und gewonnen. Das Produkt ist nun mit einem aktualisierten Flaschendesign erhältlich.
Bisher als "Schwarzteekuss Chai Tee" verkauft, muss das Sonnentor-Produkt nun ohne dem Kuss auskommen. Mit der Namensänderung fehlen plötzlich auch zwei Teebeutel in der Packung.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: