Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Instantkakao, bei dem nicht klar ist, worauf genau sich die Nährwerte beziehen. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Instantkakao, bei dem nicht klar ist, worauf genau sich die Nährwerte beziehen. |
Pepino Instantkakao (fein) (Bild:VKI)
Pepino Instantkakao (fein): Nährwertangaben sind nur für das zubereitete Produkt angegeben. (Bild:VKI)
Pepino Instantkakao (fein): Zutatenliste und Zubereitungsanleitung. (Bild:VKI)
Pepino Instantkakao Drink (grob) (Bild:VKI)
Pepino Instantkakao (grob): Nährwertangaben sind nur für das zubereitete Produkt angegeben. (Bild:VKI)
Pepino Instantkakao (fein): Zutatenliste und Zubereitungsanleitung. (Bild:VKI)
Das steht drauf: Pepino Instantkakao
Gekauft bei: Hofer
Bei Hofer gibt es Pepino Instantkakao fein und Pepino Instantkakao grob. Die Produktdeklaration dieser Instantkakaos – genauer: die auf den Packungen aufgedruckten Nährwerttabellen – waren für eine Kundin Anlass zu Kritik: Die Nährwertangaben seien nur für das trinkfertige Produkt angeführt, der Vergleich im Geschäft mit anderen Produkten sei dadurch erschwert. Der Hinweis, dass die Angaben für das zubereitete Getränk gelten, sei nur winzig aufgedruckt. Nährwertangaben beziehen sich üblicherweise auf 100 ml oder 100 g eines Produkts. Wird auf der Packung aber darüber informiert, wie das Produkt zuzubereiten ist, dürfen die Nährwerte laut Lebensmittelinformationsverordnung auch für das zubereitete Lebensmittel (in diesem Fall also für trinkfertigen Kakao) angegeben werden.
In den Nährwerttabellen von Pepino Instantkakao grob und Pepino Instantkakao fein sind die Nährwerte je 100 ml und je Portion à 200 ml zubereiteter Kakao angegeben. In den Kopfzeilen der Nährwerttabellen steht in kleiner Schrift „zubereitet“. Aber: Welche Menge Kakaopulver pro Portion Kakao verwendet wurde und ob die Angaben für die Zubereitung mit Milch oder mit Wasser gelten, ist in den Nährwerttabellen nicht angegeben.
Erst oberhalb der Zutatenliste findet sich eine Zubereitungsanleitung. Sowohl für Pepino Instantkakao grob wie auch fein lautet sie: „Geben Sie 4–5 gehäufte Teelöffel (15 g) in eine Tasse (200 ml) mit heißer bzw. kalter Magermilch (1,5 % Fett)“. Selbst wenn man das nun weiß, ist der Vergleich mit Produkten anderer Hersteller nicht immer problemlos möglich.
Den Herstellern ist es nämlich erlaubt, Portionsgrößen frei festzulegen. Und während die einen die Nährwerte je Portion zubereiteter Kakao auf den Produktpackungen angeben, führen andere die Nährwerte des puren Pulvers an. Grundsätzlich ist die Angabe der Nährwerte je Portion des zubereiteten Produktes sinnvoll. Aber: Damit die Konsumenten Produkte vergleichen können, sollten auf den Packungen sowohl die Nährwerte des zubereiteten Produktes als auch die Nährwerte des losen Pulvers angegeben sein.
Was Hofer zu den unklaren Nährwertangaben der Pepino Instantkakaos sagt.
„Die Nährwertangaben bei unserem ,Pepino Instantkakao‘ sind derzeit für 100 ml und für 200 ml (= eine durchschnittliche Portion) des zubereiteten Produkts angegeben. Bei trinkfertigen Produkten sehen wir die Nährwertangabe der jeweiligen zubereiteten Portion (in diesem Fall eine Tasse mit 200 ml Milch und Instantkakaopulver) als wichtige Verbraucherinformation an. Auf der Rückseite der Trinkkakaomischung ist daher eine exakte Zubereitungsanleitung angeführt, auf die sich die Nährwertangaben beziehen.
Die Deklaration der Produktverpackung des Kakaopulvers entspricht den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Sämtliche europäische und österreichische lebensmittelrechtliche Anforderungen bezüglich der Aufmachung und Kennzeichnung werden eingehalten. Die Angabe, dass sich die Nährwerte auf die Zubereitung beziehen, ist in der gleichen Schriftgröße wie der Rest der Nährwerttabelle angeführt und damit für den Verbraucher gut lesbar.“
HOFER KG
13. 2. 2018
Wir meinen: Achten Sie darauf, ob Nährwertangaben für das Getränkepulver oder für das zubereitete Getränk gelten. Getränkepulver liefern in etwa 5-mal mehr Kalorien und Zucker als das trinkfertige Produkt.
Ärger über das Bipa-Produkt "BI Life Flohsamenschalen gemahlen": Das Produkt besteht hauptsächlich aus Calcium und Magnesium, die Flohsamenschalen machen nur etwa ein Siebtel des Inhalts aus.
Der Hersteller hat das "Extra Classic Müsli" um 50 Gramm "geshrinkt" und verkauft es um 17 Prozent teurer als zuvor! Die Kennzeichnungen sind auf der neuen gelben Farbe der Verpackung schwer zu lesen.
Die "allin Protein Mahlzeit Joghurt Johannisbeere" enthält nur fünf Prozent der ausgelobten Johannisbeeren. Die "40 Prozent Mehrfruchtsaft" bestehen hauptsächlich aus Traubensaft.
Der "Spar Fruchtsirup Ribisel" verspricht 50 Prozent Fruchtsaftgehalt. Wer bei den Früchten aber an Ribiseln denkt, irrt: Etwa die Hälfte des Fruchtanteils stammt aus Apfelsaftkonzentrat. Zudem: mit Aromazusatz.
Trotz Sichtfenster: Der überraschend große Leerraum im Überkarton der "Golden Bridge Protein Müsliriegel Erdbeer-Himbeer" verärgert Konsument:innen, die mehr Inhalt erwartet haben.
Rückschritt bei der Herkunftskennzeichnung der "Dulano Puten Salami" von Lidl bei der sich die bereits verbesserte Lesbarkeit wieder verschlechtert hat.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: